Transparenz für Mietende und Vermietende
Neuer Mietspiegel für Ibbenbüren erstellt
Ibbenbüren, 2. Februar 2026. Wie viel Miete ist für vergleichbare Wohnungen in Ibbenbüren angemessen? Diese Frage interessiert Mieterinnen, Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter gleichermaßen. Der neu erstellte Mietspiegel der Stadt Ibbenbüren liefert hierauf die Antwort. Mit Unterstützung des Kreises Steinfurt ist ein neuer Mietspiegel erstellt worden, der nun auf der Internetseite der Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich ist.
Bei einem Mietspiegel handelt es sich um eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage des Wohnraumes. Er dient dazu, den Wohnungsmarkt für Mieter und Vermieter transparenter zu gestalten und soll helfen, Unklarheiten über die Angemessenheit von Mietpreisen sowie Mietstreitigkeiten zu vermeiden. „Vermieter können sich bei Mietanpassungen im Rahmen bestehender Mietverhältnisse auf den Mietspiegel stützen und sich bei Neuvermietungen daran orientieren“, erklärt Manfred Meßmann, Fachdienstleiter Soziales bei der Stadt Ibbenbüren.
Die für den Mietspiegel notwendigen Daten über Wohnungen und Mietpreise in Ibbenbüren sind vom Fachdienst Soziales der Stadt von Vermieterinnen und Vermietern erhoben worden. Auf Grundlage dieser Daten hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Steinfurt den aktuellen Mietspiegel für die Stadt Ibbenbüren erstellt. Das gesamte Vorgehen ist mit dem Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümerverein und dem Mieterverein abgestimmt worden.
Der Mietspiegel kann auf der Webseite der Stadt Ibbenbüren unter www.ibbenbueren.de/mietspiegel eingesehen und heruntergeladen werden. Ebenso ist dort ein Mietwertrechner hinterlegt, mit dem die konkrete Vergleichsmiete für eine Wohnung in Ibbenbüren ermittelt werden kann.
Für Rückfragen stehen Silvia Geßner unter Tel. (05451) 931-5048 und Wiebke Bensmann unter Tel. (05451) 931-5044 vom Fachdienst Soziales der Stadt Ibbenbüren zur Verfügung.