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Fischereischein

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.

Der Fischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei. Er gilt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und kann für ein Jahr beziehungsweise für fünf Jahre beantragt werden.

In anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in Nordrhein-Westfalen unverändert weiter. Fischereischeine aus anderen Staaten sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen.

Ein regulärer Fischereischein kann ab dem 14. Lebensjahr beantragt werden. Für Jugendliche vom zehnten bis zum 14. Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein – mit einer Gültigkeit für jeweils ein Kalenderjahr – beantragt werden.

Voraussetzungen

Wenn ein Fischereischein beantragt werden soll
  • Sie haben das 14. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Ibbenbüren. (Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde erteilt.)
  • Ein Zeugnis der Fischereiprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung aus einem anderen Bundesland liegt vor.
  • Es wurde eine Prüfung als Berufsfischer abgelegt.
Wenn ein Jugendfischereischein beantragt werden soll
  • Der Antragsteller hat das zehnte Lebensjahr vollendet.
  • Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz in Ibbenbüren.

An wen muss ich mich wenden?

Anlaufstelle für die Ausstellung eines Fischereischeins ist das Bürgerbüro. Ein persönliches Erscheinen ist notwendig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn ein Fischereischein beantragt werden soll
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles, biometrietaugliches Foto (bei Verlängerung nicht notwendig)
  • Urkunde über die bestandene Fischereiprüfung (bei Verlängerung nicht notwendig)
Wenn ein Jugendfischereischein beantragt werden soll
  • gültiger Kinderreisepass
  • aktuelles, biometrietaugliches Foto
  • Urkunde über die bestandene Fischereiprüfung

Welche Gebühren fallen an?

  • Fischereischein für ein Jahr: 16 Euro
  • Fischereischein für fünf Jahre: 48 Euro
  • Jugendfischereischein: 8 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

Fischereigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Was sollte ich noch wissen?

Verlängerung
  • Fischereischein: immer bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres (Verlängerung erst ab Mitte Dezember für das Folgejahr)
  • Jugendfischereischein: immer bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres (Verlängerung erst ab Mitte Dezember für das Folgejahr)
Gültigkeit in anderen Bundesländern

Die Gültigkeit und / oder Anerkennung eines Fischereischeins in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ist dort zu erfragen.

Zustimmung des Fischereiberechtigten

Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten notwendig.