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Außerbetriebsetzung

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.

Die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges wird landläufig oft auch als Abmeldung oder Stilllegung bezeichnet.

Sie muss dann vorgenommen werden, wenn ein Fahrzeug

  • schrottreif ist
  • verkauft werden soll
  • für längere Zeit nicht mehr benötigt wird und Kfz-Steuern sowie Versicherungsbeiträge gespart werden sollen (Lesen Sie hierzu auch die weitergehenden Hinweise unter „Was sollte ich noch wissen?“.)

Voraussetzungen

Ihr Pkw oder Ihr Motorrad verfügt über ein ST-, TE- oder BF-Kennzeichen und Sie sind in Ibbenbüren wohnhaft.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil 1)
  • Fahrzeugkennzeichen (Nummernschilder)

Welche Gebühren fallen an?

20 Euro

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsordnung

Was sollte ich noch wissen?

Automobile können bis zu sieben Jahre außer Betrieb gesetzt werden. Danach erlischt die Betriebserlaubnis. Für eine Wiederinbetriebnahme ist eine Vollabnahme beim TÜV erforderlich.

Wenn Sie bei Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges Ihr altes Kennzeichen behalten möchten, erteilt Ihnen das städtische Bürgerbüro hierzu die notwendigen Informationen.

Für sonstige Angelegenheiten der Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist der Kreis Steinfurt zuständig.