Inhalt

Abfallbehälter (An-, Ab- und Ummeldung)


Die Anmeldung für die Zuteilung von Abfallbehältern ist ein wesentlicher Schritt – egal, ob Sie neu nach Ibbenbüren gezogen sind oder innerhalb Ibbenbürens einen Neubau beziehen. Gleiches gilt im Falle eines Wegzuges für die Abmeldung des Behälters.

Sollte sich, etwa durch Änderungen in Ihrem Haushalt bedingt, die Notwendigkeit ergeben, einen Abfallbehälter mit anderem Volumen zu bekommen, so besteht die Möglichkeit hierzu ebenfalls. Sie können in diesem Fall einfach eine Ummeldung vornehmen.

Grundsätzlich gilt: Abfallgefäße sind grundstücksbezogen. Das bedeutet: Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind für den Anschluss an die Müllentsorgung verantwortlich.

Welche Gebühren fallen an?

Über die Höhe der anfallenden Gebühren gibt Ihnen im Einzelnen folgende Übersicht Auskunft: