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Entsorgung Elektrogeräte

Elektrische und elektronische Altgeräte müssen getrennt vom normalen Hausmüll oder vom Sperrmüll entsorgt werden. Sie enthalten zum einen Schadstoffe, zum anderen aber auch wertvolle Metalle, welche wiederverwertet werden können.

Dokumente zum Herunterladen

An wen muss ich mich wenden?

Elektroaltgeräte können kostenlos an der Sortieranlage des Entsorgungsunternehmens Manfred Woitzel GmbH & Co. KG, Zeppelinstraße 13, Ibbenbüren, abgegeben werden. Öffnungszeiten: montags bis freitags 7 Uhr bis 17 Uhr, samstags 7 Uhr bis 13 Uhr, im März und April sowie im September und Oktober samstags jeweils bis 14 Uhr.

Darüber hinaus können Elektrokleingeräte aus privaten Haushalten an zahlreichen Standorten im Ibbenbürener Stadtgebiet kostenlos in bereitgestellten Containern entsorgt werden. Die Containerstandorte finden Sie auf dieser Seite unter „Dokumente zum Herunterladen".

Für Fragen steht die Abfallberatung des Ibbenbürener Bau- und Servicebetriebes (BIBB) zur Verfügung.

Was sollte ich noch wissen?

Achten Sie auf dieses Symbol!

Geräte, die mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet sind, dürfen nicht im Hausmüll oder über den Spermüll entsorgt werden. Elektrische und elektronische Altgeräte enthalten erhebliche Mengen an Schadstoffen – zum Beispiel Quecksilber, Blei, Cadmium, auch FCKW – und müssen in jedem Fall getrennt entsorgt werden.

Entsorgung Elektrogeräte
Rücknahmeverpflichtung des Handels

Großhandel und Fachgeschäfte sind verpflichtet, elektrische und elektronische Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes kostenfrei zurückzunehmen. Als entsprechende Händler gelten Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. Kleine Händler sind von der Regelung ausgenommen.

Rücknahmeservice beim Kauf von Neugeräten

Beim Kauf eines neuen Elektrogroßgerätes können Käuferinnen und Käufer versuchen, mit einem kleinen Händler beziehungsweise Vertreiber einen Rücknahmeservice für ihr altes Elektrogroßgerät zu vereinbaren.

Schrott und Altmetallhändler

Schrott- und Altmetallhändler dürfen keine Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten annehmen.