Warum Katzenstreu nicht in die Biotonne darf
Abfallberatung des Ibbenbürener Bau- und Servicebetriebs (BIBB) / Biotonnen werden kontrolliert
Ibbenbüren, 1. März 2023. Was darf eigentlich in die Biomülltonne? Wie kann ich die Sperrmüllabfuhr bestellen? Wohin mit meinem alten E-Herd? Wenn es um Müll geht, dann können viele, viele Fragen auftauchen – da braucht es dann Antworten. In Ibbenbüren liefert die Abfallberatung des Ibbenbürener Bau- und Servicebetriebs (BIBB) den Bürgerinnen und Bürgern genau diese Antworten auf Fragen zum Thema Müll.
Nadine Kamp ist eine der Mitarbeiterinnen, die Bürgerinnen und Bürger beim Thema Müll berät. Zum Beispiel beim aussortierten E-Herd, denn der gehört nämlich gar nicht auf den Sperrmüll, sondern muss in Eigenregie zur Annahmestelle bei der Firma Woitzel nach Uffeln gebracht werden. „Nur für Kleingeräte haben wir Container, die an den Wertstoffsammelstellen bereitstehen“, weiß Nadine Kamp. Sie kennt sich aus, kann zum Beispiel also nicht nur sagen, dass Katzenstreu (auch Bio-Katzenstreu) absolut nicht in die Biotonne darf, sondern auch erklären, warum. „Weil die Fäkalien der Tiere Krankheitserreger haben können, die bei der Verwertung der Biomüllmasse nicht immer vollständig abgetötet werden und anschließend mit der Ausbringung des entstandenen Kompostes wieder in Umlauf gelangen.“
„Grundsätzlich“, sagt Nadine Kamp, machten sich die Ibbenbürenerinnen und Ibbenbürener viele Gedanken zum Thema Müll und über die richtige Entsorgung. „Dazu bekommen wir viele Fragen.“ Aber auch, wenn jemand eine neue Mülltonne braucht, etwa weil die alte kaputtgegangen oder mittlerweile zu groß oder zu klein geworden ist, ist er bei der Abfallberatung richtig. „Auch darum kümmern wir uns.“ Oder um die Termine für das Schadstoffmobil. Oder die Grünschnittannahme. Oder wenn wilder Müll entdeckt wird. Oder wenn sich Bürger nicht sicher sind, was ein Biobeutel ist und was nicht. „50 Anrufe von Ibbenbürenerinnen und Ibbenbürenern haben wir durchschnittlich jeden Tag“, schätzt Nadine Kamp. Und es geht nicht nur um Fragen. „Wir kriegen auch Anrufe, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger bedanken wollen, weil etwas gut geklappt hat.“
Wenn es – wie aktuell – länger frostig ist, dann sind nicht komplett entleerte Biotonnen häufiger mal Thema. Weil der Biomüll angefroren ist. Denn: Wird die Biotonne direkt am Tag der Entleerung etwa aus einem anderen temperaturgeschützten Bereich, wie einer Garage an die Straße gestellt, friert der Inhalt mit hoher Sicherheit fest. Auch da hat Nadine Kamp Tipps bereit: Um ein Anfrieren zu verhindern, empfiehlt sie, die Biotonne spätestens am Abend vor der Abfuhr herauszustellen. Der durchfrorene Inhalt der Tonne sollte dann noch am selben Abend oder am Morgen vor der Abfuhr mit Hilfe einer Schaufel oder eines Spatens von der Tonnenwand gelöst werden. Hierdurch wird die Entleerung erleichtert.
Was nicht in die Biotonne gehört, weiß auch die Abfallberatung. Keinesfalls in den Biomüll gehören zum Beispiel:
- Katzenstreu und andere tierische Exkremente
- Asche
- Hygieneartikel
- behandeltes Holz (z.B. lackiert)
- alles, was nicht verrottet (beispielsweise Steine oder Kunststoffe)
Diese Stoffe werden über den Restmüll oder den Gelben Sack richtig entsorgt. Papier sollte über die Papiersammlung erfasst werden. Kleine Mengen Zeitungspapier sind aber im Biomüll erlaubt, etwa um in der Tonne Feuchtigkeit aufzusaugen (was auch gegen anfrieren hilft).
Für alle Ibbenbürenerinnen und Ibbenbürener steht die BIBB-Abfallberatung unter der Telefonnummer 05451 / 931-553 oder per mail unter abfallberatung@ibbenbueren.de gerne zur Verfügung.
Stichwort Biotonne: Auch in diesem Jahr werden die Biotonnen in Ibbenbüren wieder durch die Kontrolleure der EGSt, der Entsorgungsgesellschaft Steinfurt, geprüft. „Stellen die Kontrolleure fest, dass die Tonnen falsch befüllt sind, werden entweder gelbe oder rote Aufkleber an der Tonne angebracht“, erläutert Gerrit Brüggemeyer vom BIBB. Gelb bedeutet eine geringfügige Fehlbefüllung und die Tonne wird noch geleert. Bei Rot wird die Tonne nicht mehr geleert und muss bis zur nächsten Leerung nachsortiert werden. In der neuen Abfallsatzung der Stadt ist zudem geregelt, dass bei wiederholter falscher Befüllung der Biomülltonne diese vom BIBB eingezogen und gegen eine teurere Restmülltonne getauscht wird. Die Tonne darf dann erst nach einem Jahr wieder zurückgetauscht werden.