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Einbürgerung

Zuständig für Einbürgerungen ist das Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung des Kreises Steinfurt. Die Stadt Ibbenbüren nimmt Anträge hierzu entgegen und leitet sie an den Kreis Steinfurt weiter. Wichtig: Bitte schicken Sie Ihren Antrag nicht selbst zum Kreis Steinfurt.

Sobald Sie alle Unterlagen vollständig beisammen haben, vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin und bringen Sie die erforderlichen Dokumente im Original und in Kopie mit. Termine können nur telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeitern vereinbart werden. Terminanfragen per E-Mail sind nicht möglich. Reichen Sie Ihren Antrag bitte nicht als E-Mail ein.

Voraussetzungen

Grundsätzlich müssen Sie für die Einbürgerung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie leben seit mindestens acht Jahren (mit Integrationskurs 7 Jahre) mit einer Aufenthaltsgenehmigung (hierzu zählen nicht Aufenthaltsgestattung und Duldung) in der Bundesrepublik Deutschland und sind zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis oder freizügigkeitsberechtigte Bürgerin/freizügigkeitsberechtigter Bürger der Europäischen Union.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen beziehen keine Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld 2.
  • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden und es läuft kein Ermittlungsverfahren gegen Sie.
  • mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der Sprachprüfung des Zertifikats Deutsch (B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
  • Sie weisen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nach (deutscher Schulabschluss oder erfolgreich absolvierter Einbürgerungstest).

In Einzelfällen ist es auch möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt insbesondere bei der Einbürgerung von Ehegatten von Deutschen. Nach zwei Jahren Ehe mit einem Deutschen reichen drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. In Zweifelsfällen wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter.

Bearbeitungsdauer

etwa ein Dreivierteljahr

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu Einbürgerungen finden sich auf der Internetseite des Kreises Steinfurt.