Anpassung der Radwegführung an der Einmündung L501 (Rheiner Straße) L504 (Hopstener Straße)
Landesbetrieb Straßen.NRW informiert
Ibbenbüren (straßen.nrw), 17. April 2026. Im Einmündungsbereich der L501 (Rheiner Straße) zur L504 (Hopstener Straße) ist am Mittwoch (15.4.) die Markierung der Radwegfurt entfernt worden. Nach den geltenden Reglungen zur sicheren Führung der Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger, die über einen abgesetzten Weg an eine übergeordnete Straße herangeführt werden, muss deutlich werden, dass es sich um eine untergeordnete Zufahrt handelt. Der Weg für Fußgänger und Radfahrer zur übergeordneten Straße wird so geführt, dass klar erkennbar ist, dass an dieser Stelle gewartet werden muss, weil der Verkehr im Verlauf der übergeordneten Straße Vorfahrt hat.
Darüber hinaus ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt, dass Radwegfurten an Vorfahrtstraßen aus Sichtbarkeits- und Sicherheitsgründen nicht markiert werden dürfen, wenn der Radweg erheblich von der Fahrbahn abgesetzt ist . Die Maßnahme wurde in enger Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Ibbenbüren sowie dem Landesbetrieb Straßen.NRW als zuständigem Straßenbaulastträger beschlossen und umgesetzt. Mit der Anpassung wird eine den geltenden Regelwerken entsprechende Verkehrsführung sichergestellt.
Die Verkehrsteilnehmenden auf dem Radweg werden neben den Vorfahrt-Achten Schildern zusätzlich durch ein temporär aufgestelltes Gefahrenzeichen mit dem Zusatzzeichen „geänderte Verkehrsführung“ auf die Veränderung hingewiesen.
Quelle: Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen