Bürgerinnen und Bürger dürfen am Ende nicht die Leidtragenden sein
Kommunen sehen aufgrund aktueller Herausforderungen ihre Handlungsfähigkeit gefährdet
Ibbenbüren, 21. September 2023. „Die Situation ist alarmierend. Auch für uns hier in Ibbenbüren sind die von Bund und Land auferlegten Mehrbelastungen nicht endlos und ohne gravierende Auswirkungen zu stemmen. Wir fordern ein deutliches und entschlossenes Gegensteuern. Es muss verhindert werden, dass unsere Bürgerinnen und Bürger am Ende die Leidtragenden sind.“ Auch Ibbenbürens Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer ist tief beunruhigt über die Entwicklung der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen. In einem Brief an Ministerpräsident Hendrik Wüst machen er und 354 weitere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister deutlich, dass die Anhäufung von Belastungen den Fortbestand der kommunalen Selbstverwaltung gefährdet.
So habe etwa die stetige Kürzung von Bundes- und Landeszuweisungen zu einer chronischen Unterfinanzierung der Kommunen geführt, beschreibt Schrameyer eines der Kernprobleme für die prekäre Situation. Zusätzlich konfrontierten Bund und Land die Städte und Gemeinden mit neuen Aufgaben wie etwa dem Rechtsanspruch auf Ganztag, ohne die nötigen Mittel bereitzustellen. „Um unseren Aufgaben gerecht werden zu können, ist eine adäquate finanzielle Ausstattung der Kommunen seitens des Bundes und des Landes unerlässlich. Die sehe ich aktuell nicht. Andernfalls drohen uns immense Folgen für den städtischen Haushalt“, mahnt der Bürgermeister.
Im Schreiben an das Land Nordrhein-Westfalen zeigen sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus NRW daher tief besorgt. Bürgerinnen und Bürgern seien derartige Schritte nicht mehr vermittelbar. Stattdessen drohe das Vertrauen in Staat und Demokratie weiter zu erodieren. Auch die Bereitschaft zu kommunalpolitischem Engagement werde darunter leiden, wenn im Rat nicht mehr gestaltet, sondern nur über Zumutungen entschieden werden könne.
Unter anderem fordern die Kommunen
- die Wiederherstellung einer aufgabenangemessenen Finanzausstattung durch deutliche Erhöhung des Verbundsatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz;
- die kurzfristige Ausschöpfung aller fiskalischen und haushaltsrechtlichen Ressourcen, um den Kommunen wieder Handlungsspielräume zu verschaffen, welche die Bezeichnung „kommunale Selbstverwaltung“ auch verdienen;
- den Abbau von Bürokratiehemmnissen;
- den Verzicht auf gesetzliche Regelungen zulasten der Städte und Gemeinden ohne eigene Finanzierungsverpflichtungen des Bundes beziehungsweise des Landes