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Vormundschaften / Pflegschaften

Was bedeutet Vormundschaft / Pflegschaft?

Eine Vormundschaft tritt ein, wenn ein Kind nicht unter elterlicher Sorge steht. Hierzu kann es unter anderem kommen, wenn sich im Vorfeld gezeigt hat, dass die Eltern die Verantwortung im vollen Umfang für ihre Kinder nicht mehr tragen können.

Der Entzug der elterlichen Sorge ist ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte von Eltern. Diese Entscheidung wird durch das Familiengericht unter Einbeziehung des zuständigen Jugendamtes getroffen. Im Vordergrund wird hier das Wohl des Kindes gesehen.

Auch wenn die elterliche Sorge ruht (weil beispielsweise in Adoption eingewilligt wurde), der Familienstand eines Minderjährigen nicht zu ermitteln ist oder die Kindeseltern verstorben sind, tritt ein Vormund als gesetzlicher Vertreter ein. Wenn eine Vormundschaft beim Jugendamt geführt wird, wird von Amtsvormundschaft gesprochen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Vormundschaft sind in §§ 1773 – 1895 BGB festgeschrieben.

Werden durch das Familiengericht nur einzelne Teilbereiche der Personensorge den Eltern entzogen, tritt eine Pflegschaft über die entzogenen Bereiche ein.

Für Kinder minderjähriger Mütter wird das Jugendamt per Gesetz mit der Geburt Vormund des Kindes und vertritt gesetzlich Rechte und Interessen des Kindes. Mit der Volljährigkeit der Mutter endet die gesetzliche Vormundschaft.

Wann endet eine Vormundschaft / Pflegschaft?

Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit), seiner Adoption oder dem Tod des Mündels endet die Vormundschaft. Das Familiengericht kann den Beschluss ebenfalls aufheben, wenn die Gründe, aus denen die Vormundschaft eingerichtet wurde, nicht mehr vorliegen.

Was sind die Aufgaben eines Vormundes / Pflegers?

Der Vormund ist verpflichtet, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen und seine Angelegenheiten zu regeln. Um die Interessen des Mündels angemessen einschätzen und vertreten zu können, pflegt der Vormund regelmäßigen Kontakt zu dem Minderjährigen.

Rechtsgrundlage

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)