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Dienstleistungskatalog

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Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)

Nach der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage (Straße) ergibt sich nach einem gewissen Zeitablauf die Notwendigkeit, die gesamte Anlage oder eine Teileinrichtung dieser Anlage (z. B. Fahrbahn, Gehwege, Beleuchtung, Straßenentwässerung) zu erneuern, zu verbessern oder zu erweitern. Die Durchführung solcher Baumaßnahmen ist Aufgabe der Städte und Gemeinden. Den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten (Beitragspflichtige zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung) der angrenzenden Grundstücke entstehen durch die Baumaßnahmen wirtschaftliche Vorteile. Deshalb hat der Landesgesetzgeber im KAG NRW bestimmt, dass die Beitragspflichtigen als Gegenleistung an den Ausbaukosten zu beteiligen sind. Der Anteil der Beitragspflichtigen ist jedoch geringer als im Erschließungsbeitragsrecht. Er liegt zwischen 30 % und 70 % der Baukosten.

Die Höhe der Straßenbaubeiträge ist erst nach Ermittlung aller Kosten und beitragspflichtigen Grundstücksflächen bekannt.

Voraussetzungen

Notwendigkeit der Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung einer Erschließungsanlage (Straße) oder einer Teileinrichtung der Anlage (z. B. Fahrbahn, Gehwege, Beleuchtung, Straßenentwässerung)

Zuständigkeit

Die Durchführung solcher Baumaßnahmen ist Aufgabe der Städte und Gemeinden.

Wer wird beitragspflichtig?

Eigentümer und Wohnungs- und Teileigentümer, Erbbauberechtigte
(Beitragspflichtige zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung) der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke

Welche Gebühren fallen an?

Straßenbaumaßnahme liegen zwischen 30% und 70%. Die genaue Höhe der Straßenbaubeiträge für eine Straße ist erst nach Ermittlung aller Kosten und beitragspflichtigen Grundstücksflächen bekannt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Beitrag wird einen Monat nach Bescheiderteilung fällig.

Warum werden Straßenbaubeiträge erhoben?

Den Eigentümern (auch Wohnungs- und Teileigentümer) bzw. Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke entstehen durch die Baumaßnahmen wirtschaftliche Vorteile.