Noch freie Plätze für das größte Boule-Hobbyturnier der Region verfügbar
Stellplatzablöseverträge
Die Stellplatzverpflichtung für ein Bauvorhaben kann durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Ibbenbüren abgelöst werden. Das Geld wird für die Herstellung von öffentlichen Stellplätzen verwendet.
Voraussetzungen
Notwendige KfZ-Stellplätze oder Fahrradstellplätze können auf dem Baugrundstück selbst nicht nachgewiesen werden.
Vertrag und Bankbürgschaft sind Voraussetzungen für eine Baugenehmigung.
Bearbeitungsdauer
zirka vier Wochen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag mit der Bitte um Abschluss eines Ablösevertrages
- selbstschuldnerische unbefristete Bankbürgschaft zur Absicherung der Zahlung (bei Vertragsabschluss)
Welche Gebühren fallen an?
Ablösebeträge je Kfz- oder Garagenstellplatz:
- 9600 Euro in Gebietszone I (Innenstadt)
- 6000 Euro in Gebietszone II
Ablösebeträge je Fahrradabstellplatz:
- 580 Euro in Gebietszone I (Innenstadt)
- 360 Euro in Gebietszone II
Rechtsgrundlage
- PDF-Datei: 1.4 MB
- Bauordnung NRW 2018
Was sollte ich noch wissen?
Bei größeren Bauvorhaben sollte der Bedarf an Stellplätzen rechtzeitig mit der Bauaufsichtsbehörde (Stadt Ibbenbüren) geklärt werden.