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An- und Abmeldung OGS und Ferienbetreuung OGS

Die Bildung von Kindern fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern – hierauf zielt die Offene Ganztagsschule (OGS) ab. Sie ist eine Einrichtung an den Ibbenbürener Grundschulen.

Bei der OGS handelt es sich um ein freiwilliges Angebot einer qualitativ wertigen Betreuung, das Eltern für ihr Kind in Anspruch nehmen können. Die Entscheidung zur Betreuung des Kindes in der Offenen Ganztagsschule gilt verbindlich für ein Schuljahr (1. August bis 31. Juli des Folgejahres). Die Anmeldung verpflichtet zur regelmäßigen, täglichen Teilnahme des Kindes.

Der Zeitrahmen der OGS-Angebotes erstreckt sich in der Regel – und unter Einschluss des allgemeinen Unterrichts – an allen Unterrichtstagen

  • von spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr
  • bei Bedarf bis 16.30 Uhr
  • mindestens aber bis 15 Uhr

Die Offene Ganztagsschule ist in Ibbenbüren bis maximal 16.30 Uhr eingerichtet.

Neben Bildungs- und Erziehungsangeboten werden im Rahmen der OGS verschiedene Projekte angeboten (zum Beispiel Sport, Theater, Werken). Jede Schule legt hierbei ihre Angebote selbstständig fest.

Zusätzlich zum planmäßigen Unterricht bietet die OGS außerunterrichtliche Angebote – also Angebote außerhalb der Unterrichtszeit – an, und zwar

  • an allen Unterrichtstagen
  • an unterrichtsfreien Tagen
  • an beweglichen Ferientagen (außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, Heiligabend und Weihnachten sowie Silvester und Neujahr)
  • bei Bedarf in den Schulferien

Darüber hinaus findet in der OGS eine Hausaufgabenbetreuung statt.

Voraussetzungen

Voraussetzung zur Teilnahme eines Kindes am Angebot der Offenen Ganztagsschule ist eine rechtsverbindliche Anmeldung durch die Eltern. Ohne die verbindliche Anmeldung kann ein Kind nicht in die Betreuung aufgenommen werden.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Betreuung des Kindes in der Offenen Ganztagsschule gilt verbindlich für ein Schuljahr (1. August bis 31. Juli des Folgejahres). Sie verpflichtet zur regelmäßigen, täglichen Teilnahme des Kindes.

Über die Anmeldung werden die Eltern durch die Schule beziehungsweise durch die Stadt Ibbenbüren unterrichtet. Die Anmeldung kann über die Schule oder über den städtischen Fachdienst Schulen und Sport erfolgen.

Das Anmeldeformular finden Sie unter „Formulare zum Herunterladen“.

Abmeldung

Eine Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule behält auch für das folgende Schuljahr Gültigkeit, wenn ein Kind nicht spätestens zum vorangehenden 8. März abgemeldet wird.

Ein vorzeitiger Austritt aus der Offenen Ganztagsschule vor Ende der Jahresfrist, für die der Vertrag eigentlich geschlossen wurde, ist nur möglich, wenn bestimmte Kündigungsgründe auf Sie zutreffen (siehe unter „Formulare zum Herunterladen“: Anlage zur Anmeldung, Kündigungsformular). Schule und Schulträger müssen dem vorzeitigen Austritt zustimmen.

Das Kündigungsformular finden Sie unter „Formulare zum Herunterladen“.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes und von mindestens einem Elternteil unterschriebenes Anmeldeformular (für Anmeldung)
  • ausgefülltes und von mindestens einem Elternteil unterschriebenes Kündigungsformular (für Abmeldung)
  • notwendige Unterlagen zur Ermittlung der Elternbeiträge (siehe Anlage zur Anmeldung)

Die entsprechenden Vorlagen finden Sie unter „Formulare zum Herunterladen“.

Welche Gebühren fallen an?

An den Kosten des OGS-Angebotes haben sich Eltern grundsätzlich zu beteiligen. Die Stadt Ibbenbüren erhebt deshalb hierzu Elternbeiträge, die monatlich eingezogen werden. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem jährlichen Einkommen der Eltern.

Regelung zur Geschwisterkindermäßigung ab dem Schuljahr 2019/20

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine OGS oder die Schule von acht bis eins, so ist mit Beginn des Schuljahres 2019/20 nur noch für ein Kind ein Betrag zu zahlen, und zwar jeweils der höhere Beitrag.

Hat eine Familie mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, eine Kindertagespflege oder die Betreuung an einer Grundschule besuchen, ist das Schulkind von den Beiträgen befreit. Hier gilt allerdings die Ausnahme, dass bei Vorliegen einer Beitragsbefreiung für Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege ein Elternbeitrag für dasjenige Kind zu zahlen ist, welches ein Betreuungsangebot in der Schule wahrnimmt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule für das bevorstehende Schuljahr erfolgt grundsätzlich im Frühjahr eines jeden Jahres bis spätestens zum 8. März. Eine Kündigung der OGS-Betreuung für das folgende Schuljahr muss spätestens zum vorangehenden 8. März erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Anmeldung in einem laufenden Schuljahr

Anmeldungen im Laufe eines Schuljahres sind nur in Abstimmung mit der Schule und der Stadt Ibbenbüren möglich.

Mittagsverpflegung und Ferienbetreuung

Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule werden eine Mittagsverpflegung sowie eine Ferienbetreuung angeboten.

Zahlungsverkehr

Erteilen Sie uns bei wiederkehrenden Zahlungen eine Einzugsermächtigung. Sie ermöglichen damit eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes und helfen somit, Kosten zu sparen. Das SEPA-Basis-Lastschriftmandat finden Sie unter „Formulare zum Herunterladen“.