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Hilfe zur Pflege (SGB XII)

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Fachdienst Soziales ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine bei den jeweils zuständigen Mitarbeitenden (s. „Kontakt“) vereinbart werden.

Pflegebedürftige Personen erhalten Hilfe zur Pflege, wenn sie keine oder keine ausreichenden Ansprüche nach der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben und aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse bedürftig sind.

Die Anträge werden von der Stadt Ibbenbüren an den Kreis Steinfurt weitergeleitet.

Voraussetzungen

  • keine oder keine ausreichenden Ansprüche nach der gesetzlichen Pflegeversicherung vorhanden
  • keine oder keine ausreichenden Ansprüche nach der privaten Pflegeversicherung vorhanden
  • Bedürftigkeit aufgrund eigener wirtschaftlicher Verhältnisse

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch unter diesem Link beim Kreis Steinfurt.