Versicherung: Verbraucherzentrale berät rund um Rechte im Schadensfall
Rechtsberatung in der Beratungsstelle Rheine
Rheine/Ibbenbüren, 27. April 2026. Ob Einbruch oder Brand, Unfall oder Überschwemmung – neben dem Schaden droht Betroffenen nicht selten zusätzlicher Ärger mit dem Versicherer, wenn dieser anders reagiert als erwartet. Etwa wenn sich der Versicherungsschutz im Schadensfall als allzu löchrig entpuppt und genau der eigene Schaden nicht abgedeckt sein soll. Oder die Gesellschaft moniert, es seien Fristen nicht eingehalten oder Schäden schon vor Vortragsschluss eingetreten. Rechtlichen Streit kann es auch um die Schadenshöhe geben, wenn der Versicherer nicht den ganzen Schaden übernehmen möchte und Versicherte nun auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben sollen.
Rechtsanwalt Carsten Strathmann ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und kennt solche Fälle aus seiner täglichen Kanzleipraxis. Er bietet auch in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Rheine regelmäßig Auskunft und Beratung zu juristischen Fragen in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen. „Viele Menschen sind überfordert, wenn es darum geht, Versicherungsbedingungen richtig zu verstehen und ihre Rechte durchzusetzen. Hier helfen wir mit unserer Beratung weiter“, so Laura Egberink, Leiterin der Beratungsstelle. Beratung gibt es aber nicht nur, wenn es bei einer Schadensregulierung zum Streit kommt, sondern auch bei Fragen rund um Kündigung, Beitragszahlung und anderen versicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Die individuelle Versicherungsrechtsberatung findet einmal monatlich in der Beratungsstelle in Rheine, Auf dem Thie 34 statt. Ein Termin kostet 60 Euro (bis zu 30 Minuten). Terminvereinbarung unter Telefon 0211/54 22 22 11 oder bequem online unter www.verbraucherzentrale.nrw/finanztermin
Quelle: Verbraucherzentrale NRW