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Datum: 26.09.2024

Wohin mit dem Laub?

Tipps zum Umgang mit der herbstlichen Blätterflut

20240925 - Wohin mit dem Laub?
Symbolbild (Foto: VZ NRW/adpic)

Rheine/Ibbenbüren, 26. September 2024. Bunt verfärbte Blätter setzen im Herbst tolle farbliche Akzente. Doch wenn sie in großen Mengen von den Bäumen fallen, fragen sich viele: Wohin mit all dem Laub? Auf Gehwegen muss es beseitigt werden, damit niemand auf feuchten Blättern ausrutscht und sich womöglich verletzt. Verstopfte Regenrinnen und Abflüsse können zu Wasserschäden führen. Im Garten hingegen kann das Laub nützlich sein. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie man die Blätterflut am besten bewältigt.

  • Fegen: Gehwege müssen frei sein - Die Pflicht zum Laubfegen bezieht sich zunächst auf das eigene Grundstück. Wenn die Gemeinde die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Hausbesitzer:innen übertragen hat, sind diese auch dort verpflichtet, im Herbst die Wege freizuhalten. Sonst kann es teuer wer-den, wenn jemand ausrutscht. Eigentümer:innen können die Pflichten für den Fegedienst an die Mieter:innen weiterreichen, müssen das jedoch im Mietvertrag festhalten. Zudem müssen Hausbesitzer:innen kontrollieren, ob die Mieter:innen ihren Pflichten nachkommen. Wenn nach einem Sturz auf nassem Laub Schadenersatz geltend gemacht wird, tritt in der Regel die private Haftpflichtversicherung von Mieter:in oder Eigentümer:in ein, zumindest dann, wenn letztere die Immobilie selbst bewohnen. Bei einem Mehrfamilienhaus oder einem vermieteten Einfamilienhaus greift im Schadensfall die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Bei Anlagen mit Eigentumswohnungen sind alle Parteien gemeinsam in der Pflicht. Auch hier hilft die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Allerdings gelten keine festen Regeln, wie häufig gefegt werden muss. Das bedeutet auch: Nicht jeder Unfall auf laubbedecktem Boden zieht automatisch Schadenersatzansprüche nach sich. Im Streitfall prüfen Gerichte nämlich, ob Betroffene den Unfall durch allzu sorgloses Verhalten verschuldet haben.
  • Entsorgen: Am besten biologisch - Das Laub von Gehwegen wird am besten in der Biotonne oder – falls vorhanden – auf dem eigenen Kompost entsorgt. Viele Gemeinden bieten in der Zeit des herbstlichen Blätterfalls zudem spezielle Behälter oder Säcke für Laub an, die separat abgeholt werden, oder verlängern die Öffnungszeiten ihrer Bau- und Wertstoffhöfe, sodass Privatpersonen dort Laub abgeben können. Informationen dazu finden sich im kommunalen Abfallkalender oder beim Entsorger vor Ort. Nur wenn es gar keine Alternative gibt oder das Laub stark verschmutzt ist, kann es in kleinen Mengen über die Restmülltonne entsorgt werden. Das gilt auch für Blätter, die einen deutlichen Pilzbefall oder andere Pflanzenkrankheiten zeigen.
  • Tabu: Laub und Baumschnitt verbrennen - Auch wenn es früher durchaus üblich war: Einfach im Garten ein Feuer zu machen, um das Laub loszuwerden, ist keine gute Idee. Denn laut Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das Verbrennen von Gartenabfällen durch Privatpersonen verboten. Verwerten hat Vorrang. In NRW steht auch das Landesimmissionsschutzgesetz dem privaten Verbrennen entgegen. Wer es dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In manchen Bundesländern gibt es Ausnahmen, jedoch meist nur außerhalb geschlossener Ortschaften.
  • Nutzen: Winterschutz und Dünger - Unter Bäumen, auf Gemüsebeeten und unter Stauden kann das Laub ruhig liegen bleiben. Der Boden profitiert von dem Schutzmantel, denn bei starkem Regen bleiben mehr Mineralien in der Erde. Ein Laubhaufen in einer Gartenecke ist für Igel, Insekten und andere Kleintiere ein optimaler Unterschlupf für die kalte Jahreszeit. Die Blätter verrotten zu einem nährstoffreichen Humus, der im Frühjahr anstelle von teurer Gartenerde verwendet werden kann. Für den Rasen jedoch ist eine dicke Laubschicht schädlich, weil Gras auch im Winter langsam weiter wächst. Fehlen Nährstoffe und Licht, wird der Rasen gelb.
  • Pusten: Vorsicht mit Laubbläsern und -saugern - Laubbläser und Laubsauger dürfen wegen ihrer Lautstärke nur zu bestimmten Uhrzeiten eingesetzt werden, nämlich in der Regel werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr. Kommunen können in ihren Satzungen strengere Regeln für den Lärmschutz festlegen. Da die Geräte auch Kleintieren und Insekten Schaden zufügen, ist ihr Gebrauch kritisch zu sehen. Naturschutzverbände und auch das Bundesumweltministerium raten vor allem im privaten Bereich von einem Gebrauch ab. Stattdessen sollten Hobbygärtner:innen zum Rechen greifen.
  • Kontrollieren: Regenrinnen und Abflüsse - Wenn sich Laub in Regenrinnen und vor Abflussrohren sammelt, fällt das nicht immer sofort ins Auge. Doch sobald sich die Blätter zu einer dicken Schicht formieren, werden sie so wasserdicht wie Plastikfolie. Wenn dann die Abflüsse verstopfen und der Regen sich vom Dach oder vor Ablaufgittern einen anderen Weg sucht, können teure Wasserschäden entstehen. Vermeiden lässt sich dies durch das Anbringen spezieller Gitter, von denen die Blätter abrutschen, oder durch regel-mäßige Kontrolle und Reinigung.
Weiterführende Infos und Links

Mehr rund ums Laub unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/18550

Kontakt

Verbraucherzentrale NRW in Rheine, Tel. 05971/8697001
Außenstelle in Ibbenbüren, Tel. 05451/9311976
www.verbraucherzentrale.nrw/rheine

Quelle: Verbraucherzentrale NRW