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Gaststätten (temporäre Gestattungen/ Ausschankgenehmigungen)

Zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Volksfesten, Schützenfesten und Sportveranstaltungen, kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Ausschank von alkoholischen Getränken) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.

Voraussetzungen

Die antragstellende Person muss fachlich geeignet und zuverlässig sein. Der Nachweis der Eignung und Zuverlässigkeit ergibt durch die einzureichenden Unterlagen.

Siehe auch „Welche Unterlagen werden benötigt?“

Bearbeitungsdauer

14 Tage

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben

  • Personalausweis, Reisepass oder EU-Ausweis der antragstellenden Person bzw. aller vertretungsberechtigten Personen. Bei schriftlicher Übersendung der Unterlagen bitte eine Kopie hiervon beifügen.
  • Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten und selbstständig oder nicht selbstständig tätig werden wollen, benötigen einen hierzu berechtigenden deutschen Aufenthaltstitel, soweit sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedstaates haben.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der antragstellenden Person bzw. aller vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer / Stellvertreter). Das Führungszeugnis können Sie beim Bürgerbüro beantragen
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde der antragstellenden Person bzw. aller vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer / Stellvertreter) sowie der juristischen Person. Die Auskunft können Sie beim Bürgerbüro oder Gewerbeamt Ihres Wohnsitzes beantragen.
  • Bescheinigung in Steuersachen der antragstellenden Person, aller vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer / Stellvertreter), sowie der juristischen Person. Die Bescheinigung erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
  • Evtl. Reisegewerbekarte

Welche Gebühren fallen an?

25 Euro bis 200 Euro

Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Umfang der Gestattung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eingang des vollständigen Antrages 14 Tage vor der Veranstaltung

Rechtsgrundlage

  • Gaststättengesetz
  • Gewerbeordnung

Was sollte ich noch wissen?

Bitte denken Sie daran, dass gerade im Gaststättengewerbe diverse rechtliche Vorgaben aus den Bereichen Nichtraucherschutz, Jugendschutz, Hygienerecht u. a. zu beachten sind. Da diese komplexe Rechtsmaterie hier nicht vollständig dargestellt werden kann, empfiehlt es sich, in der Planungs- und Vorbereitungsphase mit den hier genannten Ansprechpersonen des Ordnungsamtes per E-Mail oder telefonisch Kontakt aufzunehmen.