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Elternbeiträge

für Kindertagesbetreuung in Tagespflege, Kindergarten, OGGS und Schule von acht bis eins

Online-Dienste

Sie können Ihre Unterlagen zur Beitragsermittlung in digitaler Form ausfüllen und an die Stadt Ibbenbüren übermitteln. Dazu klicken Sie bitte auf den nachfolgend genannten Link. Das Programm führt Sie durch die einzelnen Bearbeitungsschritte:


Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden vom Fachdienst Kinder, Jugend und Familie für die anteilige Mitfinanzierung der Jahresbetriebskosten monatlich öffentlich-rechtliche Elternbeiträge festgesetzt. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen.

Nachfolgend genannte Leistungen werden vom Fachdienst Kinder, Jugend und Familie wahrgenommen:

  • Annahme von Anträgen zur Berechnung der individuellen Beitragshöhe
  • Informationen zur rechtlichen Situation
  • Beratung von Sorgeberechtigten in Fragen des Elternbeitragsrechts (Kindergärten, Kindertagespflege, Offene Ganztagsschule)
  • Unterstützung bei dem Erbringen von Nachweisen/Belegen über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (finanzielle Situation)
  • Klärung von Problemstellungen hinsichtlich eingereichter Einkommensunterlagen
  • Beratung zu den Beitragssätzen bei gleichzeitigem Besuch von Geschwisterkindern in Kitas oder in anderen Betreuungsformen

Für die Ermittlung der Beitragshöhe sind die Eltern verpflichtet, entsprechende Nachweise einzureichen.

Allgemeine Fragen werden Ihnen unter „Was sollte ich noch wissen?“ auf dieser Seite beantwortet.

Sie können Ihre Unterlagen zur Beitragsermittlung in digitaler Form ausfüllen und an die Stadt Ibbenbüren übermitteln. Dazu klicken Sie bitte auf den nachfolgend genannten Link. Das Programm führt Sie durch die einzelnen Bearbeitungsschritte:

An wen muss ich mich wenden?

Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen finden Sie unter „Kontakt“.

Rechtsgrundlage