Inhalt

xx

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Bauzustandsbesichtigung

Zur Fertigstellung eines Rohbaus beziehungsweise zur abschließenden Fertigstellung genehmigter Anlagen ist eine Bauzustandsbesichtigung notwendig.

Die Bauzustandsbesichtigung wird von der Stadt Ibbenbüren als Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.

Formulare zum Herunterladen

Die nötigen Formulare zur Mitteilung der Rohbauabnahme und der Besichtigung zur abschließenden Fertigstellung der Anlage werden schon bei der Erteilung der Baugenehmigung der Bauherrin/dem Bauherrn zusammen mit der Baugenehmigung zugeleitet.

Voraussetzungen

Der Rohbau gilt als fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände sowie die Dachkonstruktion vollendet sind.

Vor-Ort-Bedingungen für die Besichtigung

Zur Besichtigung des Rohbaus sind die Bauteile, die für die Standsicherheit wesentlich sind, und – soweit möglich – diejenigen Bauteile, die für den Brand- und Schallschutz relevant sind, so offen zu halten, dass Maße und Ausführungsart geprüft werden können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit der Anzeige der abschließenden Fertigstellung von Bauvorhaben, für die der Bauaufsichtsbehörde Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen gemäß Paragraf 68 Landesbauordnung NRW vorliegen, sind von den Sachverständigen Bescheinigungen einzureichen, wonach sie sich durch stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung davon überzeugt haben, dass die Anlagen entsprechend den erstellten Nachweisen errichtet oder geändert worden sind.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren werden anhand der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung nach dem jeweils gültigen Stand ermittelt und erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Abschließende Fertigstellung

Die abschließende Fertigstellung umfasst die Fertigstellung auch der Wasserversorgungsanlagen und der Abwasseranlagen.

Ordnungsrechtlicher Hinweis

Eine Nutzungsaufnahme ohne abschließende Fertigstellungsabnahme ist eine Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.

Die nötigen Formulare zur Mitteilung der Rohbauabnahme und der Besichtigung zur abschließenden Fertigstellung der Anlage werden schon bei der Erteilung der Baugenehmigung dem Bauherrn zusammen mit der Baugenehmigung zugeleitet.

Rechtsgrundlage

Paragraf 84, Absätze 1 bis 8 der Landesbauordnung NRW, Fassung von 2018

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung genehmigter Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde vom Bauleiter jeweils eine Woche vorher anzuzeigen.