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Ehrenamtskarte

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Statikprüfung

Eine Prüfung der bautechnischen Nachweise (statische Berechnungen, Wärmeschutz- und Schallschutznachweise) nach rechtlichen Vorgaben erfolgt für Bauprojekte durch die Stadt Ibbenbüren als Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

Die Bauaufsichtsbehörden dürfen auf Antrag des Bauherrn die bautechnischen Nachweise prüfen.

Hierzu ist lediglich ein formloses Schreiben des Bauherrn erforderlich, mit dem dieser mitteilt, dass die bautechnischen Nachweise durch die Bauaufsicht der Stadt Ibbenbüren geprüft werden sollen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der bautechnischen Nachweise.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • statische Berechnungen
  • Ausführungspläne (Schal- und Positionspläne)
  • Bewehrungspläne (bei Bauteilen aus Stahlbeton)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden anhand der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung nach jeweils gültigen Stand ermittelt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die bautechnischen Nachweise sind idealerweise mit den Bauantragsunterlagen einzureichen. Sie können aber – nach Absprache mit der Bauaufsichtsbehörde – auch nachgereicht werden.

Rechtsgrundlage

Paragraf 68, Absatz 1 der Landesbauordnung NRW, in der Fassung von 2018

Was sollte ich noch wissen?

Bei Nachträgen zu bautechnischen Nachweisen, die zusätzlich geprüft werden müssen, fallen zusätzliche Prüfgebühren an.