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Schule von acht bis eins

Bei „Schule von acht bis eins“ handelt es sich um ein reines Betreuungsangebot. Die Betreuung beginnt um 7.30 Uhr und endet um 13 Uhr beziehungsweise nach dem Ende der sechsten Unterrichtsstunde. Es besteht für die Kinder die Möglichkeit, zu basteln, zu lesen und zu spielen.

Im Rahmen von „Schule von acht bis eins“ findet keine Hausaufgabenbetreuung statt.

Voraussetzungen

Voraussetzung zur Teilnahme eines Kindes an „Schule von acht bis eins“ ist eine rechtsverbindliche Anmeldung durch die Eltern. Ohne die verbindliche Anmeldung kann ein Kind nicht in die Betreuung aufgenommen werden.

Anmeldung

Über die Anmeldung werden die Eltern durch die Schule beziehungsweise durch die Stadt Ibbenbüren unterrichtet. Die Anmeldung kann über die Schule oder über den städtischen Fachdienst Schulen und Sport erfolgen.

Das Anmeldeformular finden Sie unter „Formulare zum Herunterladen“.

Abmeldung

Eine Anmeldung zu „Schule von acht bis eins“ behält auch für das folgende Schuljahr Gültigkeit, wenn ein Kind nicht spätestens zum vorangehenden 8. März abgemeldet wird.

Die Betreuung im Rahmen von „Schule von acht bis eins“ kann unterjährig in Abstimmung mit der Stadt Ibbenbüren gekündigt werden.

Das Kündigungsformular finden Sie unter „Formulare zum Herunterladen“.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes und von mindestens einem Elternteil unterschriebenes Anmeldeformular (für Anmeldung)
  • ausgefülltes und von mindestens einem Elternteil unterschriebenes Kündigungsformular (für Abmeldung)
  • notwendige Unterlagen zur Ermittlung der Elternbeiträge (siehe Anlage zur Anmeldung)

Die entsprechenden Vorlagen finden Sie unter „Formulare zum Herunterladen“.

Welche Gebühren fallen an?

An den Kosten des Betreuungsangebotes „Schule von acht bis eins“ haben sich Eltern grundsätzlich zu beteiligen. Die Stadt Ibbenbüren erhebt deshalb hierzu Elternbeiträge, die monatlich eingezogen werden. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem jährlichen Einkommen der Eltern.

Regelung zur Geschwisterkindermäßigung ab dem Schuljahr 2019/20

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine OGS oder die Schule von acht bis eins, so ist mit Beginn des Schuljahres 2019/20 nur noch für ein Kind ein Betrag zu zahlen, und zwar jeweils der höhere Beitrag.

Hat eine Familie mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, eine Kindertagespflege oder die Betreuung an einer Grundschule besuchen, ist das Schulkind von den Beiträgen befreit. Hier gilt allerdings die Ausnahme, dass bei Vorliegen einer Beitragsbefreiung für Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege ein Elternbeitrag für dasjenige Kind zu zahlen ist, welches ein Betreuungsangebot in der Schule wahrnimmt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung zu „Schule von acht bis eins“ für das bevorstehende Schuljahr erfolgt grundsätzlich im Frühjahr eines jeden Jahres bis spätestens zum 8. März.

Eine Kündigung von „Schule von acht bis eins“ für das folgende Schuljahr muss spätestens zum vorangehenden 8. März erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Anmeldung in einem laufenden Schuljahr

Anmeldungen im Laufe eines Schuljahres sind nur in Abstimmung mit der Schule und der Stadt Ibbenbüren möglich.

Ferienbetreuung

Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule werden eine Mittagsverpflegung sowie eine Ferienbetreuung angeboten.

Zahlungsverkehr

Erteilen Sie uns bei wiederkehrenden Zahlungen eine Einzugsermächtigung. Sie ermöglichen damit eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes und helfen somit, Kosten zu sparen. Das SEPA-Basis-Lastschriftmandat finden Sie unter „Formulare zum Herunterladen“.