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Ehrenamtskarte

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Internationaler Leichenpass

Für die Beförderung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus ist ein internationaler Leichenpass erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung (vertraulicher Teil)
  • Amtsärztliche Bescheinigung / Nachweis einer weiteren Leichenschau (Kreis Steinfurt, Untere Gesundheitsbehörde) zur Bestätigung, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht oder Freigabe der Leiche durch die Staatsanwaltschaft (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
  • Bescheinigung des Bestatters über die ordnungsgemäße Einsargung und Überführung der Leiche
  • Nennung der Route / des Transportweges (Angabe des Zielortes / -landes)

Erst, wenn alle Unterlagen vorliegen, kann ein Leichenpass ausgestellt werden.

Welche Gebühren fallen an?

25 Euro

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) - § 17 BestG NRW