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Entsorgung Kleinkläranlagen und Gruben

Im Stadtgebiet Ibbenbürens gibt es zirka 600 sogenannte Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben. Die Klärschlammausfuhr aus diesen privaten Anlagen wird von der Stadt Ibbenbüren organisiert. Mit den entsprechenden Arbeiten hat die Stadt ein Unternehmen beauftragt.

Der Klärschlamm muss von der Stadtverwaltung bedarfsgerecht, mindestens jedoch in einem zweijährigen Rhythmus abgesaugt werden. Sollte eine Abfuhr vor Ablauf von zwei Jahren notwendig sein, können Sie sich formlos bei der Stadt Ibbenbüren melden.

Sofern Ihre Wartungsfirma einen Entleerungsbedarf feststellt, kontaktiert diese in der Regel eigenständig die Stadt und kümmert sich um eine baldige Ausfuhr des Klärschlamms.

Bearbeitungsdauer

Nach Meldung des Ausfuhrbedarfs wird Ihre Kleinkläranlage beziehungsweise abflusslose Grube innerhalb von vier bis sechs Wochen geleert.

Welche Gebühren fallen an?

49,50 Euro je Kubikmeter Klärschlamm beziehungsweise Abwasser

Die Rechnungsstellung der angefallenen Gesamtsumme erfolgt mit dem Abgabenbescheid.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie, dass die Planung der Abfuhr im Regelfall vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen kann.

Sollte eine Entleerung dringend notwendig sein, teilen Sie uns dies bitte mit.

Rechtsgrundlage

Weitergehende Informationen sind der folgenden Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslosen Gruben) der Stadt Ibbenbüren vom 19. Dezember 2022 zu entnehmen.