Inhalt

Unsere Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Weiterleitung von Pässen an die Ausländerbehörde

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.

Wenn Sie ausländischer Staatsbürger sind und Ihr Pass zwecks Neuausstellung, Verlängerung oder Änderung an die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt geleitet werden muss, so kann dies im Rahmen der Mitwirkung in Ausländer- und Asylangelegenheiten über die Stadt Ibbenbüren geschehen.

Nach Bearbeitung durch die Ausländerbehörde wird das Dokument an die Stadt Ibbenbüren zurückgesandt. Die Stadt Ibbenbüren benachrichtigt Sie sodann schriftlich darüber, dass Sie Ihr Dokument hier abholen können.

Voraussetzungen

Sie sind in der Stadt Ibbenbüren gemeldet.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar.

An wen muss ich mich wenden?

Empfänger des zu bearbeitenden Passdokumentes ist das Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Integration des Kreises Steinfurt. Eine Weiterleitung an diese kann durch das Bürgerbüro erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Pass

Welche Gebühren fallen an?

Für die Weiterleitung eines Passdokumentes an die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt fallen seitens der Stadt Ibbenbüren keine Gebühren an. Eventuell beim Kreis Steinfurt anfallende Bearbeitungsgebühren fragen Sie bitte direkt dort nach.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim Kreis Steinfurt (www.kreis-steinfurt.de).