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Namensänderung

Zuständig für Änderungen von Vor- und Familiennamen ist der Kreis Steinfurt. Die Stadt Ibbenbüren leistet hinsichtlich Namensänderungen Beratung. Außerdem liegt bei ihr die Bearbeitung und Vorbereitung der Entscheidung.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu Namensänderungen finden sich auf der Internetseite des Kreises Steinfurt.