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    2013 CITYWERK

    Sterbefallbeurkundung

    Homepage Details
    Standesamt
    Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
    N.N. Details
    Frau Marlies Sändker 05451 931-181 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
    Herr Markus Mergenschröer 05451 931-184 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
    Frau Anke Rüschenschmidt 05451 931-182 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
    Frau Michelle Hentschel 05451 931-183 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

    Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.

    Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt.

    In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden und die ärztliche Todesbescheinigung von einem Bestatter vorgelegt. Er übernimmt auch die Überführung des/ der Verstorbenen zum Friedhof, die Terminabstimmung und die Benachrichtigung des zuständigen Geistlichen für die Trauerfeier, die Anzeige des Todes bei der Krankenkasse, bei der Sterbekasse und bei den Versicherungen, den Druck und Versand von Trauerbriefen und -anzeigen, unter Umständen auch die Einziehung von Versicherungsleistungen, die anläßlich des Sterbefalles fällig werden, wenn Sie ihm die entsprechenden Versicherungsdokumente aushändigen.



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    CITYWERK 2013
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