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    2013 CITYWERK

    Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasseranlage

    HomepageE-Mail an dieses Amt verfassen. Details
    Fachdienst Tiefbau
    Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
    Herr Karl-Ludwig Borgmann 05451 931-435 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

    E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
    Verwaltung Tiefbau
    Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
    Frau Britta Clausing 05451 931-433 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
    Herr Franz-Josef Bringemeier 05451 931-443 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

    Gemäß § 1 a WHG sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, d.h. um die Belastung der Gewässer so weit wie möglich zu verringern, sollen unter anderem die Zahl der Direkteinleiter reduziert und möglichst alle Abwässer zentral erfasst werden. Aus diesem Grund betreibt die Stadt Ibbenbüren eine öffentliche Abwasseranlage und hat in der Entwässerungssatzung die Benutzung geregelt.

    Gemäß § 5 der Entwässerungssatzung ist jeder Anschlussberechtigte verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen, sobald Abwasser auf dem Grundstück anfällt, und das gesamte auf dem Grundstück anfallende Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten.


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    CITYWERK 2013
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