Bürgerbüro
Abmeldung des Wohnsitzes
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau Stefanie Kipke | 05451 931-187 | ||
| Frau Heike Plake | 05451 931-187 | ||
| Frau Wencke Hassink | 05451 931-187 | ||
| Frau Monika Völler | 05451 931-193 | ||
| Frau Stefanie Schönfelder | 05451 931-188 | ||
| Herr Dieter Pufal | 05451 931-192 | ||
| Herr Markus Mergenschröer | 05451 931-191 | ||
| Frau Britta Kühlenborg | 05451 931-194 |
Sie sind umgezogen und müssen Ihre Wohnung abmelden?
Die Abmeldung einer Wohnung ist bei dem Bürgerbüro der Stadt Ibbenbüren, Alte Münsterstr. 16, Zimmer 26, vorzunehmen. Sie ist jedoch nur noch in wenigen Fällen erforderlich, denn die Abmeldepflicht bei einem Umzug im Inland ist seit dem 01.06.2004 entfallen. Eine Abmeldung ist weiterhin erforderlich, sofern ein Wegzug ins Ausland oder ein Auszug aus einer Nebenwohnung erfolgt.
In diesen Fällen ist die Abmeldung innerhalb einer Woche nach Auszug
persönlich durch eine bevollmächtigte Person oder schriftlich
vorzunehmen.
Die Abmeldung einer Wohnung ist bei dem Bürgerbüro der Stadt Ibbenbüren, Alte Münsterstr. 16, Zimmer 26, vorzunehmen. Sie ist jedoch nur noch in wenigen Fällen erforderlich, denn die Abmeldepflicht bei einem Umzug im Inland ist seit dem 01.06.2004 entfallen. Eine Abmeldung ist weiterhin erforderlich, sofern ein Wegzug ins Ausland oder ein Auszug aus einer Nebenwohnung erfolgt.
In diesen Fällen ist die Abmeldung innerhalb einer Woche nach Auszug
Was muss ich mitbringen?
Bei der Abmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
gültiger Personalausweis (ggf. Reisepass)
Welche Gebühren fallen an?
kostenlos
Rechtsgrundlage
Meldegesetz NW
| Formulare: | |
| Abmeldung beim Bürgerbüro (mit Merkblatt) |
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