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Denkmalschutz und -pflege



Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Cordula Michgehl 05451 931-630 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr Ludger Große Sundrup 05451 931-628 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr Theodor Overberg 05451 931-634 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Agnes Lünnemann 05451 931-640 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr Herbert Hengelbrock 05451 931-630 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
N.N. 05451 931-634 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Karola Brewe 05451 931-638 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Marie-Luise Börgel 05451 931-644 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Stadt Ibbenbüren ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für Bau- und Bodendenkmäler.

Das Aufgabenspektrum umfasst u. a.:

  • Unterschutzstellungsverfahren für noch nicht unter Schutz stehende Objekte
  • Erlaubnisverfahren für Veränderungen an bereits unter Schutz stehenden Objekten
  • Führen der Denkmalliste
  • Bescheinigungen nach § 40 des Denkmalschutzgesetzes für die Erlangung von Steuervergünstigungen
Das Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW) sieht vor, dass jeder Eigentümer oder Nutzer, der Maßnahmen an seinem Baudenkmal ausführt oder ausführen lässt, die zu denkmalbedingten Mehrkosten führen, hierfür öffentliche Zuschüsse beantragen kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Erhaltung von Denkmälern wird durch die Gewährung von Zuwendungen aus dem Denkmalförderungsprogramm des Landes unterstützt. Der Antrag Ersterteilung Fahrerlaubnis (Formular-Link) ist über die Stadt Ibbenbüren bei der Bezirksregierung Münster zu stellen. Der Antrag muss i.d.R. spätestes am 1. Oktober des Vorjahres bei der Bezirksregierung vorliegen.


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