Die Stadt Ibbenbüren ist als
Untere Denkmalbehörde zuständig für Bau- und Bodendenkmäler.
Das Aufgabenspektrum umfasst u. a.:
- Unterschutzstellungsverfahren für noch nicht unter Schutz stehende Objekte
- Erlaubnisverfahren für Veränderungen an bereits unter Schutz stehenden Objekten
- Führen der Denkmalliste
- Bescheinigungen nach § 40 des Denkmalschutzgesetzes für die Erlangung von Steuervergünstigungen
Das Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW) sieht vor, dass jeder Eigentümer oder Nutzer, der Maßnahmen an seinem Baudenkmal ausführt oder ausführen lässt, die zu denkmalbedingten Mehrkosten führen, hierfür
öffentliche Zuschüsse beantragen kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Erhaltung von Denkmälern wird durch die Gewährung von Zuwendungen aus dem Denkmalförderungsprogramm des Landes unterstützt. Der Antrag Ersterteilung Fahrerlaubnis
(Formular-Link) ist über die Stadt Ibbenbüren bei der Bezirksregierung Münster zu stellen. Der Antrag muss i.d.R. spätestes am 1. Oktober des Vorjahres bei der Bezirksregierung vorliegen.