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    2013 CITYWERK

    Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII

    Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (Buchstabenbereich A - Hof)
    Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
    Herr Jürgen Middelberg 05451 931-801 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

    Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (Buchstabenbereich Hok - Men)
    Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
    Frau Kerstin Recker 05451 931-846 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

    Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (Buchstabenbereich Meo - Tx)
    Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
    Frau Claudia Novak 05451 931-802 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

    Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (Buchstabenbereich Ty - Z)
    Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
    Frau Maria Hagedorn 05451 931-805 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

    Die Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ist am 01. Januar 2005 durch das Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) und das Sozialgesetzbuch XII abgelöst worden.

    Allgemeine Informationen
    Alle grundsätzlich erwerbsfähigen Personen und deren Familienangehörigen fallen in das Sozialgesetzbuch II (vgl. Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II).

    Alle übrigen nicht erwerbsfähigen Personen erhalten ihre Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII. Hierzu gehört auch der Personenkreis der Leistungsberechtigten nach dem bis Ende 2004 geltenden Grundsicherungsgesetz.

    Was muss ich mitbringen?
    Bei Aufnahme des Antrages können noch weitere Unterlagen notwendig werden.


    • Personalausweis
    • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe, bzw. Unterlagen über Wohneigentum
    • Nachweis über die aktuellen Heizkosten
    • Unterlagen zu Versicherungen aller Art (Lebens-, Unfall, Hausrat-, Haftpflichtversicherungen etc.)
    • sämtliche Einkommensnachweise aller Familienangehörigen, die mit im Haushalt leben (Verdienstabrechnungen, Bescheide des Arbeitsamtes, Wohngeld-, Renten-, Kindergeld-, Unterhaltsbescheide, etc.)
    • Sparbücher, Bausparverträge, Sparverträge (auch Vermögenswirksame Leistungen) und andere Vermögensunterlagen aller Haushaltsangehörigen
    • vollständige Kontoauszüge der vergangenen 6 Monate



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    CITYWERK 2013
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