Soziale Förderung
Rundfunkgebührenbefreiung
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Herr Alfred Wennemer | 05451 931-808 | ||
| Herr Hermann Engelsberg | 05451 931-809 |
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der Zahlung der Rundfunk- und Fernsehgebühren.
Seit dem 1. April 2005 wird die Befreiung nur noch direkt von der Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ) vorgenommen.
Ihre Ansprechpartner helfen beim Ausfüllen der Antragsformulare.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter dem nachstehenden Link:
www.gez.de
Seit dem 1. April 2005 wird die Befreiung nur noch direkt von der Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ) vorgenommen.
Ihre Ansprechpartner helfen beim Ausfüllen der Antragsformulare.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter dem nachstehenden Link:
www.gez.de
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