Raumordnung
| Gesetzlich nicht definierter Begriff. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff in verschiedner Bedeutung verwendet: Es kann mit ihm die tatsächlich vorhandene räumliche Struktur eines Gebietes gemeint sein, also ausser den natürlichen Gegebenheiten vor allem die Siedlungsstruktur mit dem Netz der Ortschaften in ihren verschiedenen Funktionen, die Ausstattung mit Einrichtungen der Infrastruktur und die Verteilung der sonstigen menschlichen Daseisfunktionen in der Fläche. Der Begriff kann aber auch eine leitbildgerechte Ordnung des Raumes meinen, und er kann schließlich die Tätigkeit bezeichnen, durch die eine angestrebte räumliche Ordnung verwirklicht werden soll. |