Bauleitplanung
| Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch(BauGB)geregelt. Ihre Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als der vorbereitende Bauleitplan und die Bebauungspläne als die verbindlichen Bebauungspläne. Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Dies folgt aus der verfassungsrechtlichen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG). |