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    2013 CITYWERK

    Verfahrensablauf eines Bebauungsplanes


    So sieht der Verfahrensablauf eines Bebauungsplanes bei der Stadt Ibbenbüren in der Regel aus:

    Verfahrensschritte Erläuterungen

    Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat


    • Der Rat beschliesst, für ein bestimmtes Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen
    • Die Verwaltung erarbeitet eine oder mehrere Entwurfsvarianten
    Vorstellung der Entwürfe im Bauausschuss (BA) und Stadtrat
    • Der BA nimmt die Entwürfe zur Kenntnis und der Stadtrat beschliesst die frühzeitige Bürgerbeteiligung

    frühzeitige Beteiligung der Bürger

    • innerhalb einer Frist von einem Monat können Anregungen von Bürgern vorgetragen werden
    • Bürgerversammlung findet statt

    frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden


    • Zusendung der Planunterlagen
    • innerhalb von 4 Wochen können die Fachbehörden ihre Stellungnahmen vortragen
    BA berät und entscheidet über die vorgetragenen Anregungen

    • d.h. der BA empfiehlt dem Stadtrat ggflls. Planänderungen
    • Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung
    Offenlegungsbeschluss durch den Stadtrat (öffentliche Auslegung des B-Planentwurfes)

    • Plan hängt 1 Monat im FD Stadtplanung aus
    • aktueller Planentwurf wird den Fachbehörden zur Stellungnahme zugesandt
    • Bürger und Fachbehörden tragen Anregungen vor
    Beratung der vorgetragenen Anregungen und Satzungsbeschluss im BU

    • hierbei werden entsprechende Beschlussempfehlungen an den Stadtrat ausgesprochen
    Beratung und Entscheidung über die vorgetragenen Anregungen und Satzungsbeschluss im Stadtrat


    • Beratung und Entscheidung der eingegangenen Anregungen
    • der Rat fasst den Satzungsbeschluss

    öffentliche Bekanntmachung

    • durch Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im amtl. Verkündungsorgan (Tageszeitung) wird der Bebauungsplan rechtskräftig

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    CITYWERK 2013
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