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Geschichte des Stadtwappens

Wappen der Stadt Ibbenbüren
von Siegfried Rauer

Stand: August 2001

Die heutige Stadt Ibbenbüren wurde im Jahre 1975 im Zuge der nordrhein-westfälischen Gebietsreform aus dem früheren Amt Ibbenbüren, der Stadt Ibbenbüren (alt) und der Landgemeinde Ibbenbüren, drei selbständigen Kommunen, per Landesgesetz gebildet. Im Jahre 1977 wurde der „neuen“ Stadt Ibbenbüren durch den Regierungspräsidenten in Münster die Führung eines Wappens, einer Flagge und eines Siegels genehmigt.

Der Anker - das Wappen der Stadt Ibbenbüren
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Beschrieben werden Wappen, Flagge und Siegel wie folgt: Das Wappen, in blauem, gold (gelb) bordiertem Schild ein aufrechter goldener (gelber) Anker. Die Flagge, von Blau zu Gelb im Verhältnis 1:1 längsgestreift mit dem etwas nach außen versetzten Wappenschild der Stadt. Das Dienstsiegel der Stadt zeigt den Wappenschild der Stadt und führt im Siegelrund in Großbuchstaben die Umschrift STADT IBBENBÜREN.

Das Wappen geht zurück auf das Wappen der Stadt Ibbenbüren (alt; jedoch ohne die gold (gelbe) Bordierung), welches der Stadt Ibbenbüren, urkundliche Belege für die nachfolgende Feststellung existieren nicht bzw. konnten bisher nicht gefunden werden, in den Jahren zwischen 1724 (frühester Zeitpunkt, da das Dorf Ibbenbüren am 1. 2. 1724 zur Stadt erhoben wurde) und 1778 (ältester, bisher gefundener Siegelabdruck) durch den preußischen König verliehen wurde. Zu vermuten ist, dass diese Siegelverleihung im Jahr 1744 geschehen sein könnte, da in diesem Jahr die erste kommunale Selbstverwaltung der Stadt Ibbenbüren durch die preußische Administration eingerichtet und ein erster eigenständiger Haushaltsplan der Stadt Ibbenbüren aufgestellt wurde. Im Sprachgebrauch seiner Zeit ausgedrückt, das rathäusliche Wesen eingeführt. Im damaligen Rechtsverkehr war das Führen eines eigenen Siegels unbedingt notwendig. Der älteste Siegelabdruck trägt als Wappenschild einen aufrecht stehenden Anker. Die Umschrift lautet: „Sigilum Rex Borrus Civitatis Ibbenburensis“. Eine farbige Abbildung dieses Wappens befindet sich in einem Abschluss-Stein eines Gewölbes in der Christuskirche zu Ibbenbüren und ist wie folgt zu beschreiben, ein aufrecht stehender goldener Anker im blauen Feld. Ob diese Darstellung das Wappen der Stadt Ibbenbüren oder das der Grafschaft Lingen kenntlich machen soll, ist nicht zu entscheiden.

Die Schwierigkeit, die historischen Hintergründe des Stadtwappens zu erhellen liegt darin, dass das Wappen der Stadt Ibbenbüren in den Farben dem Wappen des früheren Amtes (Herrschaft) bzw. der Grafschaft Lingen (Ems) entsprach. Im Gefolge des Überganges der Grafschaft Lingen an den preußischen König im Jahre 1702 wurde auch eine farbige Darstellung des Wappen der Grafschaft Lingen übergeben und wie folgt beschrieben: „ein aufrecht stehender goldener Anker im blauen Feld“.

Das Gogericht zu Lingen führte im Jahre 1509 in seinem Wappen bereits einen aufrecht stehenden Anker. Das Wappen des Amtes (Herrschaft, Gogericht) Lingen ist ferner seit 1475 als Teil des Herrschaftswappens der Grafschaft Tecklenburg belegt. Die freie Reichsgrafschaft Tecklenburg bestand zu diesem Zeitpunkt aus der Grafschaft Tecklenburg und der Herrschaft Lingen, die ebenfalls den Tecklenburger Grafen gehörende Herrschaft Rheda war ein Lehen des Bischofs von Münster. Das Wappen der Grafschaft Tecklenburg besteht aus einem viergeteilten Schild, in dem in den Feldern 2 und 3 der goldene stehende, teilweise auch ein schräg liegender, Anker im blauen Feld abgebildet ist. Die Felder 1 und 4 stellen die drei silbernen Seeblätter im Verhältnis 2:1 in einem roten Feld dar und symbolisieren die Graf- bzw. Herrschaft Tecklenburg. Seit Beginn des 13. Jahrhunderts führten die Grafen von Tecklenburg ein Wappen in dieser Form (drei silberne Seeblätter im Verhältnis 2:1 im roten Felde).

Erstmalig ist der Anker im hiesigen Raum als Wappenbild in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts bei einer Familie „de Brochterbeck“ nachzuweisen, die u.a. in einem Ministerialenverhältnis zu den Grafen von Tecklenburg stand. Angehörige der Familie (Conradus de Brochterbeeke und Amalgardis de Budde) gründeten im 13. Jahrhundert das Kloster Gravenhorst. Im 14. und 15. Jahrhundert führte eine weitere tecklenburgische Ministerialenfamilie namens „de Stricket“ ebenfalls in ihrem Wappen den Anker, der entweder stehend bzw. nach rechts geneigt dargestellt wurde. Letztere haben vermutlich dieses Wappen im Wege einer Erbfolge von der Familie „de Brochterbeck“ übernommen oder waren eine Seitenlinie dieser Familie.

Der Anker im Wappen der Grafschaft Lingen steht vermutlich im Zusammenhang mit einer (tecklenburgischen) Zollstation oder einem Anker- und Stapelplatz in oder in der Nähe von Lingen (Ems). Obwohl die Stadt Lingen (Ems) von alters her einen Hafen an der Ems besaß, führt sie selbst keinen Anker in ihrem Wappen. Lediglich in dem Wappen des ehemaligen Landkreises Lingen ist dieses Wappenbild noch geführt worden. Der Anker symbolisiert vermutlich diesen Ankerplatz. Die Grafen von Tecklenburg besaßen nachweislich in Lingen einen Oberhof (curia Linge / 1227) und weitere Bauernhöfe (u.a. in Altenlingen) und die Fischereirechte auf der Ems. Um diese Rechte wurde noch im 16. Jahrhundert zwischen den Grafen von Tecklenburg und dem Bischof von Münster gestritten. Der Oberhof wurde im Laufe der Zeit zu einem festen Haus (Schloss) ausgebaut und diente mehrfach als Wittum (Witwensitz) der gräflichen Familie. Auf den Gründen dieses Oberhofes entwickelte sich die Stadt Lingen und sicherlich auch dieser Ankerplatz und Zollstation; denn zu den Privilegien des Grafen über die Grafschaft zählten der Ertrag aus Münze, Zoll und Erz(gewinnung).

Das Kirchspiel Ibbenbüren, bestehend aus dem Kirchdorf Ibbenbüren und seit dem 1. Februar 1724 der Stadt Ibbenbüren und der Landgemeinde Ibbenbüren, die insgesamt 10 Bauerschaften umfasste, führte vor 1724 ein Wappen (Siegel), welches vermutlich den Kirchenpatron der Ibbenbürener Kirche, Sc. Mauritius (Gedenktag 23. September), symbolisierte. Die bekannten Siegelabbildungen sind aber so schlecht und grobschlächtig, dass eine genaue Aussage noch nicht möglich ist. Dieses Siegel war nicht das der Kommune, sondern das der Kirche und wurde lediglich von den sog. „vornehmsten Kirchspielsleuten“ als Vertreter der Bürgerschaft des Kirchspiels im Rechtsverkehr mitbenutzt.

Von der im 12. Jahrhundert nachweisbaren westfälischen Adelsfamilie mit dem Namen „von (de) Ibbenbüren“ ist eine Wappendarstellung nicht überliefert. Die Familie starb im Mannesstamm bereits zu einer Zeit aus, als die ersten westfälischen Dynasten begannen eigene Wappen anzunehmen. Dass die Familie „de Ibbenbüren“ als erste den Anker als Wappen geführt haben soll, wie in der Vergangenheit häufig behauptet, ist in keiner Art und Weise nachweisbar.

Der Anker als christliches Symbol der Hoffnung scheidet als Erklärungsmöglichkeit für das Wappen der Stadt aber sicherlich aus.


Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Die obigen Ausführungen stellen das Ergebnis meiner Recherche zu der Wappenfrage der Stadt Ibbenbüren dar. Siegried Rauer

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