Verwaltungswirt/in
| Verwaltungswirtin / Verwaltungswirt (Sekretäranwärterin / Sekretäranwärter) Beamtin / Beamter des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen |
| Einstellungsvoraussetzungen: | Fachoberschulreife oder gleichwertiger Bildungsstand |
Dauer der Ausbildung: |
zwei Jahre |
Ausbildungsinhalt: |
Die theoretische Ausbildung erfolgt am Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Münster. Der Unterricht findet regelmäßig 1 x wöchentlich statt. Zusätzlich werden 2 - 3 Blockunterrichtsteile von jeweils 4 - 6 Wochen eingerichtet. Unterrichtshauptfächer sind Staatskunde, allgemeine Verwaltungskunde, Gemeindeverfassungsrecht, Kommunales Finanzmanagement, Wirtschaftskunde, Rechtskunde. Die praktische Ausbildung erfolgt in den verschiedenen Fachdiensten der Stadtverwaltung. |
Einsatz nach der Ausbildung, Berufsaussichten: |
Die Beamtin / der Beamte des mittleren Dienstes kann nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung als SachbearbeiterIn in verschiedensten Bereichen der internen Verwaltung eingesetzt werden. Sie / er kann bis zur / zum AmtsinspektorIn befördert werden. Bei Eignung und entsprechendem Bedarf ist ein Aufstieg in den gehobenen Dienst möglich. |



