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    2013 CITYWERK

    Sperrmüllabfuhr


    Informationen zur Abfallentsorgung in der Stadt Ibbenbüren

    SPERRMÜLLABFUHR


    Die Stadt Ibbenbüren bietet die Möglichkeit an, sperrige Abfälle aus Haushaltungen, die wegen ihrer Größe nicht in die Mülltonne passen, gesondert abfahren zu lassen.


    Wer Sperrmüll hat, muss die Abholung anmelden. Die roten Sperrmüllanmeldekarten sind im Rathaus (Foyer oder Steuerabteilung, Zimmer 215) und beim Ibbenbürener Bau- und Servicebetrieb (Gravenhorster Straße 240) zum Preis von 20,00 EUR zu erwerben. Sperrmüllkarten, die noch für 15,00 Euro erworben wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Alte Sperrmüllkarten ohne aufgeklebte Marke werden zu den Abfuhrterminen nicht beachtet. An der Sperrmüllkarte befindet sich ein Quittungsabschnitt. Bitte füllen Sie diesen aus, trennen ihn ab und bewahren ihn gut auf!

    Die Abfuhr von Sperrmüll erfolgt nicht mehr zu festen Terminen!

    Bei der Anmeldung können Sie Abwesenheitstermine (z.B. Urlaub, Kur) angeben, die bei der Terminvergabe berücksichtigt werden.


    Über den Abholtag erhalten Sie rechtzeitig schriftlich Nachricht!


    Sperrige Gegenstände müssen in einen zur Verladung geeigneten Zustand gebracht werden. Das Sperrgut muss hinsichtlich seines Gewichts und seines Volumens so beschaffen sein, dass es durch eine Fahrzeugbesatzung (2 Personen) von Hand verladen werden kann.


    Was gehört zum Sperrmüll?

    Ausschließlich Gegenstände aus Haushalten, die vom einzelnen Teil nicht in die Restmülltonne passen, wie z. B.

    • Möbel: Matratzen, Sofas, Sessel, Schränke, Tische, Gartenmöbel, Stühle, Küchenmöbel, Schreibtische, Wäschetruhen, Betten, Lampenschirme ohne Fassung und Kabel, Regale

    • Fahrräder, Kinderwagen, sperriges Kinderspielzeug, große Körbe
    • zusammengerollte Teppiche
    • PVC
    • Kohleöfen ohne Schamottsteine (oder zum Schrotthandel)


    Nicht zum Sperrmüll gehört:

    • alles, was vom einzelnen Teil in die Restmülltonne oder in städtische Müllsäcke passt

    • Elektrogeräte (siehe hier)
    • Autoteile und Motoren (müssen zum Autoverwerter, z.b. Firma Ebbeler, Tel.: 6495)
    • Gegenstände, die fest mit dem Haus verbunden waren
      z. B. Fenster, Türen, Rolladen, Laminat, Deckenvertäfelung, Waschbecken, Rohre, Fliesen, Bauholz und anderes Baumaterial (Firma Woitzel Tel.: 9656-0, Firma Heinl Recycling Tel.: 965050)
    • Kartons (Bauhof, Gravenhorster Straße 240)
    • Palisade, Gartenzaun, Draht (Firma Woitzel)
    • alte Tapeten/ Tapetenreste (Restmüll)



    Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr dürfen keine Säcke, Kartons oder sonstige Behältnisse verwendet werden. Dinge, die vom Sperrmüll ausgeschlossen sind, werden vom Sperrmüllfahrzeug nicht mitgenommen!

    Das Sperrgut muss am Entleerungsstandplatz der Abfallgefäße bereitgestellt werden.


    Bei funktionstüchtigen Gegenständen können Sie sich an folgende Stelle wenden:

  • Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Tel.: 05451 545887-0


  • Wer noch Fragen hat, kann sich an den Ibbenbürener Bau- und Servicebetrieb (Gravenhorster Straße 240) wenden.
    Telefonisch erreichen Sie den Ibbenbürener Bau- und Servicebetrieb (Gravenhorster Straße 240) unter 05451 931 553 oder per E-Mail.

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    CITYWERK 2013
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