Stadt Ibbenbueren

  • Sitemap
  • Impressum
  • Textversion
  • Kontakt

Hauptmenü

  • Politik & Verwaltung
  • Tourismus, Freizeit, Sport
  • Wirtschaft
  • Städtebau & Verkehr
  • Soziales Leben
  • Kunst & Kultur

Flashticker


Untermenü;

  • Home 
  • Aktuelles
  • Überblick
  • Bürgerservice
Städtebau & Verkehr
  • Grundstücke und Immobilien
  • Stadtentwicklung und Bauleitplanung
  • Tiefbau
  • Beitragsrecht
  • Wohnraumförderung/ Wohnungsbelegung
  • Kommunale Friedhöfe
  • Umweltschutz
  • Niederschlags- wassergebühr
  • Parken in Ibbenbüren
weitere Informationen

weitere Informationen

weitere Informationen

weitere Informationen

weitere Informationen

weitere Informationen

weitere Informationen

weitere Informationen

weitere Informationen


Interessante Links


  • Virtuelles Rathaus
  • Fundbüro
  • Aktuelle Verkehrshinweise
  • Ausschreibungen VOL/ VOB
  • Sitzungsdienst
  • Stadtplan
  • Stellenausschreibungen

weitere Informationen

Bauen in Ibbenbüren

weitere Informationen

weitere Informationen

European Energy Award

weitere Informationen

weitere Informationen

Blutspendetermine in
Ibbenbüren

weitere Informationen



Wohnraumförderung/ Wohnungsbelegung



Wohnraumförderung
Die demografische Entwicklung und die veränderte Lage auf den Wohnungsmärkten fordern von der Wohnungspolitik neue Schwerpunkte und Inhalte. Trotz knapper werdender öffentlicher Kassen stellt das Land Nordrhein-Westfalen Wohnungsbaumittel bereit.
Es wird aufgrund der Wohnungsmarktansprüche entsprechender Bedarf prognostiziert. Ziel ist es, eine Durchmischung der Bevölkerungsstruktur zu erreichen und für alle Bevölkerungsschichten erschwinglichen Wohnraum zu schaffen.

Beratung
Ansprechpartner Herr Erich Kölker
Tel. 05451-931 728
Email: erich.koelker@ibbenbueren.de

Fördermöglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen
www.mbv.nrw.de
www.nrwbank.de/wohnraumportal




Wohnungsbelegung
Der Verfügungsberechtigte darf eine öffentlich geförderte Wohnung einem Wohnungssuchenden nur zum Gebrauch überlassen, wenn dieser ihm vor der Überlassung eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung (WBS) übergibt.
Der geförderte Wohnungsbestand wird in regelmäßigen Abständen vor Ort kontrolliert. Bauliche Veränderungen, Belegung und Miete sind die wesentlichen Prüfkriterien.
Eine Vielzahl von Wohnberechtigungsscheinen (WBS) wird jährlich für den Bezug öffentlich geförderter Wohnungen erteilt.
Weitere Aufgaben sind das Ausstellen von Zinsbescheinigungen für öffentliche Baudarlehen und die Erstellung von Wirtschaftlichkeits-/ Mietberechnungen.

Beratung
Ansprechpartner Herr Gerhard Liersch
Tel. 05451-931 728
Emial: gerhard.liersch@ibbenbueren.de


Vergrößerung anzeigen - Wird in einem neuen Fenster angezeigt. Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (ANTRAG auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau nach § 18 WFNG NRW oder auf Zinssenkung gemäß ZinsVO i.V.m. WFNG NRW
) ANTRAG auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau nach § 18 WFNG NRW oder auf Zinssenkung gemäß ZinsVO i.V.m. WFNG NRW



Vergrößerung anzeigen - Wird in einem neuen Fenster angezeigt. Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (MERKBLATT Wohnberechtigungsschein (WBS)) MERKBLATT Wohnberechtigungsschein (WBS)

Druckversion anzeigen



CITYWERK 2010
▲