Urnenbeisetzung
Urnen/ Aschen dürfen beigesetzt werden in:
- Urnenreihengrab
Urnenreihengräber sind Gräber, die der Reihe nach belegt und an denen im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist von 25 Jahren ein Nutzungsrecht vergeben wird. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist an einer Urnenreihengrabstätte nicht möglich. Das Urnenreihengrab kann durch eine Grabplatte (0,5 m x 0,5 m) abgedeckt werden um das Grab pflegefrei zu gestalten.
- Urnenwahlgrab
Wenn man besondere Wünsche an Größe und Lage einer Grabstelle stellt und eine längere Nutzungsdauer wünscht, kommt das Urnenwahlgrab (= Familiengrab) in Frage. Auf Antrag wird im Todesfall an einem Urnenwahlgrab ein Nutzungsrecht für die Dauer von 40 Jahren vergeben. In einem Urnenwahlgrab können für die Dauer der Ruhefrist bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Eine Verlängerung des Nutzungszeit bzw. ein Wiedererwerb nach Ablauf der Nutzungszeit ist möglich.
Das Urnenwahlgrab für 2 Urnen (0,5 m x 1,0 m) oder für 4 Urnen (1,0 m x 1,0 m) kann durch eine Grabplatte komplett abgedeckt werden, so kann dass das Urnenwahlgrab pflegeleicht gestaltet werden.
- Pflegefreies oder Anonymes Urnenreihengrab
Auf dem Hauptfriedhof an der Ledder Straße besteht die Möglichkeit, auf besonderen Grabfeldern anonym bestattet zu werden. Das anonyme und das pflegefreie Urnenreihengrabfeld wird als Rasenfläche von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Die Möglichkeit einer individuellen Grabpflege besteht hier nicht. Um eine ordnungsgemäße Pflege des Grabfeldes zu gewährleisten, dürfen weder Grablichter noch anderer Grabschmuck abgelegt werden. Angehörige haben auf die Grabgestaltung keine Einfluss.
Als besonderes Gestaltungselement für das anonymen Grabfeld wurde an zentraler Stelle eine Stele errichtet. An dieser Stele sind Symbolsteine aus Ibbenbürener Sandstein befestigt, die von den Angehörigen mit dem Namen des Verstorbenen oder einem Symbol beschriftet werden können.
Nutzungsrechte an anonymen Urnenreihengräbern werden für die Dauer der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben. Die Nutzungsrechte können nicht verlängert oder wiedererworben werden.
- Grabstätte für Erdbestattungen mit Ausnahme der Reihengrabstätten
In Wahlgrabstätten für Erdbestattungen können je Grabstelle zusätzlich zu einer Erdbestattung bis zu 2 Urnen beigesetzt werden.
- Aschenstreufeld
Auf dem Hauptfriedhof an der Ledder Straße kann die Asche auf einem Aschenstreufeld durch Verstreuung beigesetzt werden. Wenn diese Möglichkeit der Bestattung nutzen möchten, müssen Sie dies bereits zu Lebzeiten schriftlich verfügen. Diese Verfügung ist dann gemeinsam mit den weiteren Bestattungsunterlagen im Original der Friedhofsverwaltung vor der Verstreuung vorzulegen.



