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    2013 CITYWERK

    Erdbestattung



    Dies ist die traditionelle Bestattungsform. Der Verstorbene wird in einem Sarg beerdigt. Die Kosten hierfür hängen von Größe und Lage der Grabstätte ab.

    Beim Kauf eines Grabes erwirbt man lediglich das Nutzungsrecht an einer Grabstätte für einen bestimmten Zeitraum. Es werden auf den komm. Friedhöfen folgende Bestattungsformen angeboten:

    • Reihengrab (= Einzelgrab)

      Das Reihengrab ist für die Bestattung von nur einer Person vorgesehen. Die Gräber liegen – wie der Name schon sagt – in der Reihe nebeneinander und werden nacheinander belegt. Es ist nicht möglich, eine Grabstelle für Angehörige zu reservieren oder das Nutzungsrecht an dem Grab zu verlängern. Ein Nutzungsrecht an einem Reihengrab wird im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des Verstorbenen vergeben.

      Als Ruhefrist bezeichnet man die Zeitspanne der Totenruhe, innerhalb dessen ein Grab nicht erneut belegt werden darf. Diese Frist soll ein angemessene Totenehrung ermöglichen. Die Ruhezeit beträgt auf den Komm. Friedhöfen in Ibbenbüren für Leichen und Aschen 25 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 20 Jahre und für Tot- und Fehlgeburten und aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte 15 Jahre.


    • Pflegefreies oder anonymes Reihengrab

      Auf dem Hauptfriedhof an der Ledder Straße besteht die Möglichkeit, auf besonderen Grabfeldern anonym bestattet zu werden. Das anonyme wie auch das pflegefreie Reihengrabfeld (Erdbestattung) wird als Rasenfläche von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Es sind keine einzelnen Grabstätten erkennbar. Die Möglichkeit einer individuellen Grabpflege besteht hier nicht. Um eine ordnungsgemäße Pflege des Grabfeldes zu gewährleisten, dürfen weder Grablichter noch anderer Grabschmuck abgelegt werden. Angehörige haben auf die Grabgestaltung keine Einfluss. Nutzungsrechte an pflegefreien Reihengräbern werden für die Dauer der Ruhefrist von 25 Jahren vergeben. Die Nutzungsrechte können nicht verlängert oder wiedererworben werden.

      Als besonderes Gestaltungselement für das anonymen Grabfeld wurde an zentraler Stelle eine Stele errichtet. An dieser Stele sind Symbolsteine aus Ibbenbürener Sandstein befestigt, die von den Angehörigen mit dem Namen des Verstorbenen oder einem Symbol beschriftet werden können.


    • Wahlgrab

      Wenn man besondere Wünsche an Größe und Lage einer Grabstelle stellt und eine längere Nutzungsdauer wünscht, kommt das Wahlgrab (= Familiengrab) in Frage. Die Lage der Grabstätte können Sie sich – nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung – vor Ort persönlich aussuchen.

      Ein Nutzungsrecht an einem Erdwahlgrab (für eine Sargbestattung) wird als 1, 2, 3 oder 4-stellige Grabstätte für die Dauer von 40 Jahren vergeben. Je Grabstelle kann für die Dauer der Ruhefrist eine Erdbestattung (Sarg) erfolgen. Darüber hinaus können je Stelle zusätzlich noch bis zu 2 Urnen beigesetzt werden. Ein Nutzungsrecht an einem Erdwahlgrab können Sie aus Anlass eines Todesfalles oder aber auch schon zu Lebzeiten als sogenanntes Vorsorgegrab erwerben.

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    CITYWERK 2013
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