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    2013 CITYWERK

    Fristen



    Wenn ein Mensch verstirbt, soll er spätestens nach 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle überführt werden. Auf Antrag sind Ausnahmen möglich. Weiter Auskünfte hierzu erhalten Sie beim FD Recht und Ordnung der Stadt Ibbenbüren, Tel. 931-350.

    Nach den Regelungen im Bestattungsgesetz NRW ist eine Bestattung erst zulässig, wenn die Todesbescheinigung ausgestellt ist und eine Sterbeurkunde vom Standesamt ausgestellt wurde.

    Erdbestattungen dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und müssen innerhalb von acht Tagen durchgeführt werden.



    >> Bestattungsgesetz NRW

    >> Bestimmungen der Friedhofssatzung

    >> Sterbefallbeurkundung


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    CITYWERK 2013
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