Wahlen
Landtagswahl 2012
Hier finden Sie die vorläufigen Ibbenbürener Ergebnisse:
Erststimmen
Zweitstimmen
Hier finden Sie die vorläufigen Ergebnisse für den Kreis Steinfurt.
Vorläufige Ergebnisse für Gesamt-NRW erhalten Sie hier.
Landtagswahl 2010
Die letzte Wahl war die Landtagswahl am 9. Mai 2010. Ibbenbüren gehört zum Wahlkreis 83 - Steinfurt III. Derzeit gehören dem Landtag 187 Mitglieder an. Detaillierte Informationen zum Landtag erhalten Sie unter www.landtag.nrw.de.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Daneben gibt es Ausschlussgründe, wie z.B. den Verlust des Wahlrechts durch Richterspruch. Jede bzw. jeder Wahlberechtigte, der seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnt, ist wählbar.
Wahlsystem bei der Landtagswahl
Das Wahlsystem bei der Landtagswahl ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten des Landtages direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Weitere werden nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten der Parteien gewählt. Bei der Berechnung der Sitzverteilung wird von 181 Sitzen insgesamt ausgegangen. Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei. Der Stimmzettel sieht daher hinsichtlich der Erststimme in jedem Wahlkreis anders aus.
Die in den Wahlkreisen direkt errungenen Sitze werden bei der Berechnung der Zahl der aus den Listen gewählten Abgeordneten angerechnet. Die Verteilung der Sitze wird mit dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers berechnet (analog zum Beispiel Divisorverfahren bei Kommunalwahlen). Erhält eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze, als ihr nach der Stimmenzahl zustehen, so wird die Gesamtzahl der Sitze erhöht. Die Mandate der übrigen Parteien werden in der Relation des Wahlergebnisses aufgestockt, wobei die Gesamtzahl der Mandate ungerade bleiben muss. Es wird also ein vollständiger Verhältnisausgleich herbeigeführt. Es gilt eine Sperrklausel für Wahlvorschläge von Parteien, die nicht mindestens 5% der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
So hat Ibbenbüren gewählt:
>> Wie hat Ibbenbüren bei der letzten Landtagswahl 2005 gewählt?
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Landtagswahl 2010
Die letzte Wahl war die Landtagswahl am 9. Mai 2010. Ibbenbüren gehört zum Wahlkreis 83 - Steinfurt III. Derzeit gehören dem Landtag 187 Mitglieder an. Detaillierte Informationen zum Landtag erhalten Sie unter www.landtag.nrw.de.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Daneben gibt es Ausschlussgründe, wie z.B. den Verlust des Wahlrechts durch Richterspruch. Jede bzw. jeder Wahlberechtigte, der seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnt, ist wählbar.
Wahlsystem bei der Landtagswahl
Das Wahlsystem bei der Landtagswahl ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten des Landtages direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Weitere werden nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten der Parteien gewählt. Bei der Berechnung der Sitzverteilung wird von 181 Sitzen insgesamt ausgegangen. Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei. Der Stimmzettel sieht daher hinsichtlich der Erststimme in jedem Wahlkreis anders aus.
Die in den Wahlkreisen direkt errungenen Sitze werden bei der Berechnung der Zahl der aus den Listen gewählten Abgeordneten angerechnet. Die Verteilung der Sitze wird mit dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers berechnet (analog zum Beispiel Divisorverfahren bei Kommunalwahlen). Erhält eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze, als ihr nach der Stimmenzahl zustehen, so wird die Gesamtzahl der Sitze erhöht. Die Mandate der übrigen Parteien werden in der Relation des Wahlergebnisses aufgestockt, wobei die Gesamtzahl der Mandate ungerade bleiben muss. Es wird also ein vollständiger Verhältnisausgleich herbeigeführt. Es gilt eine Sperrklausel für Wahlvorschläge von Parteien, die nicht mindestens 5% der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
So hat Ibbenbüren gewählt:
2012 - Erststimme |
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