Rücksichtnahme statt Nerventerror
Der Sommer ist nicht leise – sehr zum Ärger mancher Zeitgenossen/ Was ist erlaubt und was nicht?
Dass Lärm immer das Geräusch der anderen ist, wusste schon Kurt Tucholsky. Dass es immer der andere ist, der fürs menschliche Hörorgan zu krachig rüberkommt, und nie man selbst – daran hat sich seit den Zeiten des Übervaters aller Satiriker nichts geändert.
Andrea Seidel lacht leise. Das Problem des Lärms der anderen und seiner Vermeidung ist auch im städtischen Fachdienst Recht und Ordnung, dem die Juristin vorsteht, kein unbekanntes Thema. „Wir haben sozusagen eine Top Drei, was Lärmbeschwerden bei der Stadt angeht“, sagt Seidel und zählt auf: „Lärmkonflikte gibt es zumeist bei Nachbarschaftsfesten. Oder wenn Rasenmäher zum Einsatz kommen. Oder wenn Baumaschinen laufen.“
Kommt es in diesen Fällen zum lautstarken Zoff zwischen angenervten Nachbarn, schrillt auch das Telefon auf Andrea Seidels Schreibtisch vernehmlich. „Aber“, weiß die städtische Expertin für Recht und Ordnung, „nicht jedes Geräusch des anderen ist automatisch Lärm. Und manches, was an unerwünschtem Schall vom anderen ausgeht, ist, sofern bestimmte Grenzen beachtet werden, durchaus erlaubt.“
Zum Beispiel bei Nachbarschaftsfesten. Feiern ist schön, je nach Anlass sogar sehr. „Aber es darf es zu keiner erheblichen Belästigung der Nachbarn kommen“, erläutert Andrea Seidel. Heißt: Trotz Partylaune muss Rücksicht auf die Nichtbeteiligten links und rechts des eigenen Gartenzauns genommen werden. „Also die HiFi-Anlage prinzipiell nicht bis zum Anschlag aufdrehen, damit der Nachbar noch fernsehen kann – und ab 22 Uhr die Soundstärke so reduzieren, dass er schlafen kann“, rät Seidel. Denn von 22 Uhr bis 6 Uhr früh gilt das Gebot der Nachtruhe.
Autsch, das zwirbelt im Gehör! Wenn andere emissionsmäßig in die Vollen gehen, leiden schnell Ohren und Nerven.
Klappt es mit der Rücksichtnahme, klappt‘s auch mit dem Nachbarn. „Ansonsten gibt es noch ein ganz einfaches, freundliches Mittel, bei anstehenden Feiern Streit wegen Lärm zu vermeiden: Nachbarn über die eigene Party informieren und um Verständnis bitten, dass es etwas lauter werden kann. Oder noch besser: Die Nachbarn zur Feier einladen. Wer mitfeiern darf, wird sich wohl kaum beschweren“, lächelt die Fachdienstleiterin für Recht und Ordnung.
Ist es im Sommer länger hell, schmeißt so mancher Gartenbesitzer auch am Abend noch seinen Rasenmäher an, um dem schnell wachsenden Grün zu Leibe zu rücken. Das Rattern der Motoren sorgt nicht erst für Ungemach, seitdem vor einigen Jahren der ansonsten eher sanfte Barde Reinhard Mey mit dem bösen Wort von den „Garten-Nazis“ für Schlagzeilen sorgte. Meys Lamento „Irgendein Depp mäht immer!“ hat Andrea Seidel schon in den verschiedensten Variationen am Diensttelefon vernommen, wenn sich an Beschneidungsritualen in Nachbars Garten handfester Streit entzündete.
„Für Rasenmähereinsätze gibt es eine Sonderregelung“, setzt Juristin Seidel auseinander. „An Werktagen, also auch an Samstagen, darf von 7 Uhr morgens bis abends um acht gemäht werden.“ An Sonn- und Feiertagen allerdings haben sich motorisierte Gartenfreunde an das zu halten, was der Liebe Gott einst schon den ersten Menschen für den siebten Tag verordnete: Ruhe.
Übrigens: Wer beim Thema Rasenmähen auf die altbekannte Mittagsruhe setzt, sitzt schnell einem Missverständnis auf, wie Andrea Seidel erklärt: „Die klassische Mittagsruhe von 13 Uhr bis 15 Uhr gibt es so nicht mehr.“ Zum Tragen kommt die Mittagsruhe tatsächlich nur noch in Sonderfällen wie etwa bei motorisierten Laubsammlern, die an Werktagen ab 9 Uhr angeworfen werden dürfen, von 13 Uhr bis 15 Uhr allerdings abgestellt werden müssen. „Laubsammler und ihre Geräuschemissionen sind aber während des Sommers weniger ein Reizthema. Das wird uns ab dem Herbst wieder ereilen“, schätzt Seidel.
Weil der Sommer naturgemäß nicht mit lang anhaltender Tageshelligkeit geizt, fühlt sich so mancher Mitmensch durch länger laufende Maschinen auf benachbarten Baugrundstücken belästigt. Allerdings: „Von 7 Uhr bis 20 Uhr ist der Einsatz von Baumaschinen an Werktagen grundsätzlich erlaubt. Nur für besonders laute Maschinen wie z.B. Freischneider gibt es Sonderruhezeiten“, klärt Andrea Seidel auf.
Ist der fachlich kompetente Privatbauherr danach noch mit hilfreichen Freunden und Nachbarn weiter auf dem Bau aktiv, ist das okay – solange hierbei die Maschinen schweigen. „Aber natürlich bringen es Baugebiete mit sich, dass dort häufig auch kleine Kinder wohnen. Und die können nicht einschlafen, wenn nebenan der Betonmischer oder anderes Gerät röhrt“, gibt die städtische Fachfrau für Recht und Ordnung zu bedenken. „Auch hier gilt letztlich: Rücksicht auf die Menschen rechts und links von einem selbst nehmen“, rät sie. „Denn was hat man von einem schönen Haus, wenn man durch den Bau desselben die neuen Nachbarn vergrätzt und gegen sich aufgebracht hat?“
Rücksichtnahme – immer wieder dreht sich in den Ausführungen Seidels alles um dieses weiche, ganz und gar unkrachige Viersilbenwort.
Zufall ist das nicht. „Manchmal ist Lärm tatsächlich unvermeidbar“, weiß auch die Juristin. „Aber wo ich das Unvermeidbare auf ein hinnehmbares Minimum reduziere, anderen gegenüber also Rücksicht übe, werden später einmal auch die anderen sich mir gegenüber rücksichtsvoll verhalten und dadurch meine Nerven schonen.“ Wem dann noch nach Aufregung gelüstet, der kann sich ja an „Viel Lärm um Nichts“ halten. Shakespeare. Seinerseits ein ausgewiesener Experte für die Geräusche der anderen.
Andrea Seidel lacht leise. Das Problem des Lärms der anderen und seiner Vermeidung ist auch im städtischen Fachdienst Recht und Ordnung, dem die Juristin vorsteht, kein unbekanntes Thema. „Wir haben sozusagen eine Top Drei, was Lärmbeschwerden bei der Stadt angeht“, sagt Seidel und zählt auf: „Lärmkonflikte gibt es zumeist bei Nachbarschaftsfesten. Oder wenn Rasenmäher zum Einsatz kommen. Oder wenn Baumaschinen laufen.“
Kommt es in diesen Fällen zum lautstarken Zoff zwischen angenervten Nachbarn, schrillt auch das Telefon auf Andrea Seidels Schreibtisch vernehmlich. „Aber“, weiß die städtische Expertin für Recht und Ordnung, „nicht jedes Geräusch des anderen ist automatisch Lärm. Und manches, was an unerwünschtem Schall vom anderen ausgeht, ist, sofern bestimmte Grenzen beachtet werden, durchaus erlaubt.“
Zum Beispiel bei Nachbarschaftsfesten. Feiern ist schön, je nach Anlass sogar sehr. „Aber es darf es zu keiner erheblichen Belästigung der Nachbarn kommen“, erläutert Andrea Seidel. Heißt: Trotz Partylaune muss Rücksicht auf die Nichtbeteiligten links und rechts des eigenen Gartenzauns genommen werden. „Also die HiFi-Anlage prinzipiell nicht bis zum Anschlag aufdrehen, damit der Nachbar noch fernsehen kann – und ab 22 Uhr die Soundstärke so reduzieren, dass er schlafen kann“, rät Seidel. Denn von 22 Uhr bis 6 Uhr früh gilt das Gebot der Nachtruhe.
Autsch, das zwirbelt im Gehör! Wenn andere emissionsmäßig in die Vollen gehen, leiden schnell Ohren und Nerven.
Klappt es mit der Rücksichtnahme, klappt‘s auch mit dem Nachbarn. „Ansonsten gibt es noch ein ganz einfaches, freundliches Mittel, bei anstehenden Feiern Streit wegen Lärm zu vermeiden: Nachbarn über die eigene Party informieren und um Verständnis bitten, dass es etwas lauter werden kann. Oder noch besser: Die Nachbarn zur Feier einladen. Wer mitfeiern darf, wird sich wohl kaum beschweren“, lächelt die Fachdienstleiterin für Recht und Ordnung.
Ist es im Sommer länger hell, schmeißt so mancher Gartenbesitzer auch am Abend noch seinen Rasenmäher an, um dem schnell wachsenden Grün zu Leibe zu rücken. Das Rattern der Motoren sorgt nicht erst für Ungemach, seitdem vor einigen Jahren der ansonsten eher sanfte Barde Reinhard Mey mit dem bösen Wort von den „Garten-Nazis“ für Schlagzeilen sorgte. Meys Lamento „Irgendein Depp mäht immer!“ hat Andrea Seidel schon in den verschiedensten Variationen am Diensttelefon vernommen, wenn sich an Beschneidungsritualen in Nachbars Garten handfester Streit entzündete.
„Für Rasenmähereinsätze gibt es eine Sonderregelung“, setzt Juristin Seidel auseinander. „An Werktagen, also auch an Samstagen, darf von 7 Uhr morgens bis abends um acht gemäht werden.“ An Sonn- und Feiertagen allerdings haben sich motorisierte Gartenfreunde an das zu halten, was der Liebe Gott einst schon den ersten Menschen für den siebten Tag verordnete: Ruhe.
Übrigens: Wer beim Thema Rasenmähen auf die altbekannte Mittagsruhe setzt, sitzt schnell einem Missverständnis auf, wie Andrea Seidel erklärt: „Die klassische Mittagsruhe von 13 Uhr bis 15 Uhr gibt es so nicht mehr.“ Zum Tragen kommt die Mittagsruhe tatsächlich nur noch in Sonderfällen wie etwa bei motorisierten Laubsammlern, die an Werktagen ab 9 Uhr angeworfen werden dürfen, von 13 Uhr bis 15 Uhr allerdings abgestellt werden müssen. „Laubsammler und ihre Geräuschemissionen sind aber während des Sommers weniger ein Reizthema. Das wird uns ab dem Herbst wieder ereilen“, schätzt Seidel.
Weil der Sommer naturgemäß nicht mit lang anhaltender Tageshelligkeit geizt, fühlt sich so mancher Mitmensch durch länger laufende Maschinen auf benachbarten Baugrundstücken belästigt. Allerdings: „Von 7 Uhr bis 20 Uhr ist der Einsatz von Baumaschinen an Werktagen grundsätzlich erlaubt. Nur für besonders laute Maschinen wie z.B. Freischneider gibt es Sonderruhezeiten“, klärt Andrea Seidel auf.
Ist der fachlich kompetente Privatbauherr danach noch mit hilfreichen Freunden und Nachbarn weiter auf dem Bau aktiv, ist das okay – solange hierbei die Maschinen schweigen. „Aber natürlich bringen es Baugebiete mit sich, dass dort häufig auch kleine Kinder wohnen. Und die können nicht einschlafen, wenn nebenan der Betonmischer oder anderes Gerät röhrt“, gibt die städtische Fachfrau für Recht und Ordnung zu bedenken. „Auch hier gilt letztlich: Rücksicht auf die Menschen rechts und links von einem selbst nehmen“, rät sie. „Denn was hat man von einem schönen Haus, wenn man durch den Bau desselben die neuen Nachbarn vergrätzt und gegen sich aufgebracht hat?“
Rücksichtnahme – immer wieder dreht sich in den Ausführungen Seidels alles um dieses weiche, ganz und gar unkrachige Viersilbenwort.
Zufall ist das nicht. „Manchmal ist Lärm tatsächlich unvermeidbar“, weiß auch die Juristin. „Aber wo ich das Unvermeidbare auf ein hinnehmbares Minimum reduziere, anderen gegenüber also Rücksicht übe, werden später einmal auch die anderen sich mir gegenüber rücksichtsvoll verhalten und dadurch meine Nerven schonen.“ Wem dann noch nach Aufregung gelüstet, der kann sich ja an „Viel Lärm um Nichts“ halten. Shakespeare. Seinerseits ein ausgewiesener Experte für die Geräusche der anderen.


