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Grabgestaltung

Grabpflege

Mit dem Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte übernehmen Sie die Pflicht, diese Grabstätte gärtnerisch anzulegen, zu pflegen und so der Umgebung anzupassen, dass die Würde und der Charakter des Friedhofs in seiner Gesamtanlage gewahrt bleiben. Dies ergibt sich aus der Friedhofssatzung.

Die Verpflichtung zur Grabpflege besteht für die Dauer der gesamten Nutzungszeit (außer bei anonymen oder pflegefreien Grabstätten).

Sollten Sie die Grabpflege nicht selber durchführen können, so besteht die Möglichkeit, diese von einer Friedhofsgärtnerei ausführen zu lassen.

Grabmal

Grabmale prägen den gestalterischen und kulturellen Ausdruck des Friedhofs. Bei der Wahl des Grabmals bleiben im Rahmen der Bestimmungen der Friedhofssatzung der Stadt Ibbenbüren eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. stehende oder liegende Grabmale). Vor einer Bestattung sollte ein Gespräch mit der Friedhofsverwaltung geführt werden, damit besprochen werden kann, welche Möglichkeiten auf den verschiedenen Grabstätten zulässig sind.

Wenn Sie ein Grabmal oder eine bauliche Anlage, die zu Ihrer Grabstätte gehört – z. B. die Grabeinfassung – aufstellen, anbringen oder wesentlich verändern möchten, müssen sie dies vorher von der Friedhofsverwaltung genehmigen lassen.

Die Genehmigung können Sie mit einem Formblatt beantragen. Sie erhalten dieses bei allen Steinmetz- oder Bildhauerbetrieben in Ibbenbüren sowie bei einigen Betrieben die in der Umgebung ansässig sind.

Für weitere Fragen bezüglich der Einfassung von Gräbern und Errichtung von Grabmalen sowie der jährlichen Standsicherheitsprüfung von Grabsteinen steht Ihnen Frau Demer vom Ibbenbürener Bau- und Servicebetrieb, Gravenhorster Straße 240, 49479 Ibbenbüren, Tel. 05451 931-564 gern zur Verfügung.