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Bestattungsformen

Die Entscheidung für eine Grabart sollte gut und in allen Konsequenzen überlegt werden, da Sie sich für eine lange Zeit daran binden. Wir möchten Ihnen auf dieser Seite einen kurzen Überblick über die verschiedenen Grabarten geben und Ihnen damit bei der Auswahl einer Grabstätte ein wenig zur Seite stehen.

Die Erd- oder auch Sargbestattung gilt hier als klassische Bestattungsform. Seit einiger Zeit entscheiden sich immer mehr Menschen für die Feuerbestattung (Urnenbeisetzung). Für beide Bestattungsformen können Sie auf den städtischen Friedhöfen zwischen verschiedenen Grabarten wählen. Die Gesamtpalette aller Grabarten wird jedoch nur auf dem Hauptfriedhof an der Ledder Straße angeboten.

Bei der Entscheidung für eine Grabart sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Besteht eine Verfügung des Verstorbenen (z.B. über die Art der Bestattung)?
  • Sollen in der Grabstätte weitere Bestattungen erfolgen (z.B. Ehepartner, Familienangehörige)?
  • Soll die Möglichkeit bestehen, die Nutzung der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern?
  • Soll auf der Grabstätte ein Grabmal errichtet werden?
  • Sind Sie als Erwerber oder ist Ihr Nachfolger im Nutzungsrecht in der Lage, die Grabstätte für die gesamte Nutzungszeit zu pflegen und möchten Sie dieses auch?

Sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnenbeisetzungen bietet die Stadt Ibbenbüren folgende Grabarten an

Reihengrab (= Einzelgrab)

Das Reihengrab ist für die Bestattung von nur einer Person vorgesehen. Die Gräber liegen – wie der Name schon sagt – in der Reihe nebeneinander und werden nacheinander belegt. Es ist nicht möglich, eine Grabstätte zu überspringen, d.h. für Angehörige zu reservieren. Ein Reihengrab kann nur bei Todesfall für die Dauer der Ruhefrist erworben werden. Eine Verlängerung über die Ruhefrist hinaus ist nicht möglich. Auf allen städtischen Friedhöfen werden Reihengräber für Erdbestattungen (Sargbestattungen) oder für Urnenbeisetzungen angeboten.

Wahlgrab

Wenn man besondere Wünsche an Größe und Lage einer Grabstelle stellt und eine längere Nutzungsdauer wünscht, kommt das Wahlgrab (= Familiengrab) in Frage. Die Lage der Grabstätte können Sie sich – nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung – vor Ort persönlich aussuchen.

Ein Nutzungsrecht an einem Erdwahlgrab (für eine Sargbestattung) wird als 1-, 2-, 3- oder 4-stellige Grabstätte für die Dauer von 40 Jahren vergeben. Je Grabstelle kann für die Dauer der Ruhefrist eine Erdbestattung (Sarg) erfolgen. Darüber hinaus können je Stelle zusätzlich noch bis zu 2 Urnen beigesetzt werden. Ein Nutzungsrecht an einem Erdwahlgrab können Sie aus Anlass eines Todesfalles oder aber auch schon zu Lebzeiten als sogenanntes Vorsorgegrab erwerben.

Ein Nutzungsrecht an einem Urnenwahlgrab wird als 2- oder 4-stellige Grabstätte für die Dauer von 40 Jahren vergeben. Je Stelle kann für die Dauer der Ruhefrist eine Urnenbeisetzung erfolgen. Urnenwahlgräber können in der gesamten Fläche mit einer Grababdeckung versehen werden.

Anonymes und pflegefreies Reihengrab

Auf dem Hauptfriedhof an der Ledder Straße besteht die Möglichkeit, auf besonderen Gräberfeldern anonym (Sarg oder Urne) bestattet zu werden. Die Felder werden einheitlich als Rasenanlage von der Stadt Ibbenbüren gepflegt. Die Möglichkeit einer individuellen Grabpflege sowie die Ablage von Grabschmuck direkt auf dem Grab besteht hier nicht.

Als besonderes Gestaltungselement für die anonymen Grabfelder wurde jeweils an zentraler Stelle eine Stele errichtet. An dieser Stele sind Symbolsteine aus Ibbenbürener Sandstein befestigt, die von den Angehörigen mit dem Namen des Verstorbenen oder einem Symbol beschriftet werden können.

Die pflegefreien Grabfelder auf dem Hauptfriedhof werden ebenfalls einheitlich als Rasenfläche von der Stadt Ibbenbüren gepflegt. Bedenken Sie bitte bei Ihrer Entscheidung, dass das Aufbringen von persönlichem Blumenschmuck auch bei dieser Grabart nicht möglich ist. Es besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, kleine Grabplatten mit dem Namen des Verstorbenen auf die Grabstätte zu legen.

Totgeburtenfeld

Für Tot- und Fehlgeburten und aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte besteht ebenfalls auf dem Hauptfriedhof an der Ledder Straße ein Grabfeld. Falls gewünscht kanndie Bestattung auch in einem Kindergrab (dann auch auf den anderen städtischen Friedhöfen) erfolgen.

Aschenstreufeld

Seit dem 1.1.2004 besteht auf dem Hauptfriedhof an der Ledder Straße die Möglichkeit, dass die Asche des Verstorbenen durch Verstreuung beigesetzt wird, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat. Bitte beachten Sie, dass der Friedhofsverwaltung vor der Verstreuung diese Verfügung im Original vorzulegen ist.

Das Aschenstreufeld wird als Rasenanlage von der Stadt Ibbenbüren gepflegt. Die Möglichkeit einer individuellen Grabpflege oder das Aufbringen von persönlichem Blumenschmuck besteht nicht.

Muslimisches Grabfeld

Auf dem Hauptfriedhof an der Ledder Straße wird ein spezielles Grabfeld für die muslimische Glaubensgemeinschaft angeboten, welches in enger Abstimmung mit den Interessenvertretern dieser Glaubensgemeinschaft eingerichtet wurde. Hier werden Reihengräber wie auch Wahlgräber für die Bestattung angeboten.

Grundsätzlich stehen die städtischen Friedhöfe jedoch Personen jeglicher Glaubensrichtung offen.

Was ist die Ruhezeit und die Nutzungszeit?

Die Ruhezeit bezieht sich immer auf den Verstorbenen und bezeichnet die Zeitspanne, innerhalb dessen eine belegte Grabstelle nicht erneut belegt werden darf. Diese Zeit soll eine angemessene Totenehrung ermöglichen. Die Ruhezeit beträgt auf den städtischen Friedhöfen für Leichen und Aschen 25 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 20 Jahre und für Tot- und Fehlgeburten, sowie für aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte 15 Jahre.

Die Nutzungszeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen Nutzungsrechte an einer Grabstätte bestehen. Ein Nutzungsrecht an einem Wahlgrab oder Urnenwahlgrab wird beim Ersterwerb für 40 Jahre und an einem Reihengrab oder Urnenreihengrab für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nur für Wahlgräber möglich. Bei Reihengräbern ist eine Verlängerung der Nutzungszeit ausgeschlossen.


Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu allen Fragen zur Bestattung, zur Grabauswahl oder zu den Bestattungskosten. Eine Beratung ist selbstverständlich auch vor Eintritt eines Sterbefalls möglich.