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Antrag auf An-, Ab- und Ummeldung von Müllgefäßen

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichteingaben!
Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Wir, die Kommune, unterliegen als öffentliche Stelle den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verantwortlichkeiten
Verantwortliche Stelle ist die Kommune.

Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich gerne an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie dem Link „Datenschutz“.
Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Über das von Ihnen ausgewählte Formular verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihres Anliegens. Ihr Anliegen kann auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c oder e DSGVO, auf Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO  oder auf Grundlage eines Vertrages gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO erfolgen.

Detaillierte Informationen zu Ihrem Anliegen entnehmen Sie einzelnen Informationspflichten, welche Sie dem Link ....Datenschutz entnehmen können.
Existiert neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten?
Bei der elektronischen Verarbeitung von Formularen bedient sich die Kommune eines Dienstleisters. Der Dienstleister verarbeitet im Auftrag Ihre personenbezogenen Daten. Als Dienstleister sind beteiligt:

•Zweckverband KAAW als Vertragspartner (hat keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten)
•bol Behörden Online Systemhaus GmbH als Hosting-Provider (hat möglichen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Supportleistungen)

Im Zusammenhang mit ausgelösten Verwaltungsvorgängen bleibt nicht auszuschließen, dass weitere Stellen Ihre personenbezogenen Daten erhalten. Genauere Informationen sind in den Informationspflichten des jeweiligen Verwaltungsvorganges beschrieben (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Eine Drittlandsübertragung Ihrer personenbezogenen Daten findet nicht statt.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anfallenden personenbezogenen Daten, die wir per Formular verarbeiten, löschen wir sobald die Speicherung nicht mehr für den ausgelösten Verwaltungsvorgang und die hierfür geltenden Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Näheres ergibt sich ebenfalls aus den Informationspflichten (Hinweis: Link „Datenschutz“).
Welche Rechte haben Sie als Nutzer?
Sie haben das Recht

•Recht auf Auskunft über die sie betreffenden persönlichen Daten,
•Recht auf Berichtigung,
•Recht auf Löschung,
•Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
•Recht auf Sperrung und
•das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Sollte die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihre Einwilligung beruhen, so können Sie Ihre Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Kommune mitteilen.
Weiterhin stehen Ihnen das Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de zu.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die E-Mail auch in Ihrem Spam-Ordner landen kann!
Antrag erfolgt als
Angaben zur Person
Anmelden mit digitaler Identiät
Angaben zur Firma
Anmelden mit digitaler Identiät
Antrag auf
Zeitpunkt
Anträge müssen mindestens 6 Tage vor Lieferung / Abholung der Müllgefäße gestellt werden. Später eingehende Anträge können bei der Routenplanung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die Änderung der Müllbehältergröße bzw. der Anzahl der auf dem Grundstück aufgestellten Abfallbehälter durch den Ibbenbürener Bau- und Servicebetrieb wird eine Servicegebühr in Höhe von 24,00 € erhoben.
Für den Neuanschluss eines Grundstückes an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung werden keine Gebühren erhoben. Ebenso erfolgt eine Rücknahme von Abfallgefäßen aufgrund der Beendigung der Anschlussfrist gebührenfrei.
Sollten Sie die Tonne(n) selbst holen/bringen, ist zu beachten, dass dieses bei dem Platzwart des Ibbenbürener Bau- und Servicebetriebs erfolgt. Das Abholen/Bringen der Tonne(n) ist einen Werktag nach Antragsstellung möglich. Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung.
Eine Servicegebühr wird in diesem Fall nicht erhoben.
Der Ibbenbürener Bau- und Servicebetrieb ist unter folgender Adresse und zu folgenden Öffnungszeiten zu erreichen:

Ibbenbürener Bau- und Servicebetrieb
Gravenhorster Straße 240
49477 Ibbenbüren

Öffnungszeiten:
Mo.-Do.          07.00 Uhr bis 12:30 Uhr, 13:00 Uhr bis 15.45 Uhr
Fr.                   07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Angaben zum Grundstück
Angaben zu dem/den Bewohner/n

Bewohnt vom

Sind Sie der Eigentümer?

Angaben zum Eigentümer/-in
Angaben zur Anlieferung
Welches Gefäß geben Sie zurück?
Handelt es sich um den Ersatz eines defekten oder verschwundenen Gefäßes?

Zusammenfassung der Angaben

Bitte überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten und korrigieren Sie eventuelle Fehler vor dem Absenden.
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Hinweis

Nach Absendung des Formulars wird dieses an die zuständige Stelle weitergeleitet. Sie erhalten keine weitere Benachrichtigung.