Abfallbehälter (nachträgliche Leerung, Beschädigung, Verlust)
Es sollte nicht, aber es kann immer wieder mal vorkommen, dass ein Abfallbehälter beschädigt wird oder – etwa durch Diebstahl – abhanden kommt. Diese Vorkommnisse sollten Sie der Stadt Ibbenbüren ebenso unverzüglich melden wie eine notwendige nachträgliche Leerung, wenn ein Abfallbehälter im regulären Verfahren nicht geleert wurde.
Rechtsgrundlage
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